Offenlage von Beraterverträgen
27.01.2009 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Fraktionen von CDU und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10.02.2009 setzen lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden aufgefordert:
1. Auf die Offenlage aller in der Wahlperiode 2004 bis 2009 geschlossenen Leistungsvereinbarungen (z. B. Beraterverträge) zwischen juristischen Personen oder Personenvereinigungen und Herrn Prof. Dr. Rolf Bietmann hinzuwirken.
2. Dies gilt auch für entsprechende Verträge mit juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen Herr Prof. Dr. Bietmann als Gesellschafter, Eigner, Mitglied oder in vergleichbarer Weise beteiligt ist.
3. Den Rat über die Ergebnisse der Offenlagen nach 1. und 2. unverzüglich zu unterrichten.
4. Dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig alle Dienstverträge (insb. Beraterverträge) zwischen aktiven und ehemaligen Mandatsträgern oder Wahlbeamten der Stadt Köln und einer städtischen oder stadtnahen Gesellschaft im o. g. Sinne vorab den Aufsichts- oder Verwaltungsräten bzw. den entsprechenden Organen der juristischen Person oder Personenvereinigung zur Beratung vorgelegt werden.
Begründung:
Der aktuelle Fall eines Beratervertrages der Sparkasse Köln-Bonn zeigt erneut die hohe Sensibilität in der öffentlichen Diskussion sowie den schmalen Grad zwischen Recht und moralischem Anspruch, wenn es um die Bewertung des Engagements von aktiven oder ehemaligen Mandats- und Funktionsträgern in kommunalen Unternehmen geht.
Für eine verantwortungsvolle Politik bleibt, trotz des grundsätzlich ausreichenden gesetzlichen Rahmens (u. a. Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie beamtenrechtliche Vorschriften) ein Handlungsauftrag bestehen. Schon der Anschein von Interessenkonflikten ist durch einen möglichst transparenten Umgang mit vorgesehenen oder bestehenden Leistungsbeziehungen (z. B. Beraterverträge) zwischen aktiven oder ehemaligen Mandatsträgern (Ratmitglieder, Bezirksvertreter und sachkundige Einwohner oder Bürgerinnen und Bürger) sowie Wahlbeamten zu vermeiden.
Für die kommunalen Mandatsträger hat Oberbürgermeister Fritz Schramma schon im Jahre 2002 dem Rat einen als freiwillige Selbstverpflichtung angelegten Ehrenkodex vorgelegt. Die für die Ratsperiode 2004 bis 2009 gültige Fassung des Leitfadens beschloss der Rat der Stadt Köln einstimmig am 28. April 2005. Ein allgemeiner Rahmen für den Umgang mit beruflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten aktiver Ratsmitglieder, Bezirksvertreter und sachkundiger Einwohner oder Bürgerinnen und Bürger wurde damit gesetzt.
Durch den Antrag, dessen Ziel die Stärkung transparenter Strukturen ist, sollen die bestehenden Instrumentarien, bezogen auf das einzelne Vertragsverhältnis gestärkt werden. Nur so lässt sich verlorenes Vertrauen der Kölner Bürgerinnen und Bürger wiedergewinnen und bewahren.