Schwimmbad Chorweiler
10.10.2003 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sportausschusssitzung setzen lassen: Das Schwimmbad in Chorweiler betreibt die Köln Bäder GmbH auf Vertragsgrundlage der Grunddienstbarkeit. Rechtlich bleibt damit die Stadt Köln Eigentümerin mit allen Rechten und Pflichten. Seit Monaten ist das Dach des Bades beschädigt mit der Folge, dass es bei schlechtem Wetter in das Bad hineinregnet. Die FDP-Fraktion hat dazu folgende Fragen: 1. Hat die Stadt Köln rechtliche Zweifel, dass sie bei Grunddienstbarkeit der Kölner Bäder GmbH nicht die Eigentümerfunktion innehat und darum auch nicht das Dach reparieren muss? 2. Wenn ja, aus welcher rechtlichen Grundlage bzw. auch welchen Urteilen oder Kommentaren speisen sich diese Zweifel? 3. Wenn keine rechtlichen Zweifel bestehen, welche Gründe liegen vor, das Dach des Bades nicht zu reparieren bzw. wann kann mit einer Reparatur zeitlich gerechnet werden?