Sofortiger Baustopp Godorfer Hafen
10.09.2009 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Änderungsantrag zum Antrag der FDP-Fraktion, Ds-Nr. AN/1422/2009, in die Tagesordnung der Ratssitzung am 10. September 2009 aufnehmen lassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln weist den städtischen Gesellschaftsvertreter in der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) an, die SWK-Geschäftsführung unverzüglich anzuweisen, gegenüber dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der HGK AG darauf hinzuwirken,
a. den Ausbau des Godorfer Hafens bis auf weiteres unverzüglich zu stoppen,
b. alle Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit dem Hafenausbau unverzüglich zu stoppen,
c. keine vertraglichen Bindungen im Zusammenhang mit dem Hafenausbau einzugehen, die Schadensersatzpflichten auslösen können,
d. Die bereits eingelegte Beschwerde gegen den vom Verwaltungsgericht Köln ergangenen Beschluss eines vorläufigen Ausbaustopps zurückzuziehen.
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 2.9.2009 den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 30.8.2006 zum Ausbau des Godorfer Hafens aufgehoben und damit den Klagen von zwei Anwohnern stattgegeben.
Zugleich hat das Verwaltungsgericht einem zusätzlich gestellten Antrag auf einen vorläufigen Baustopp stattgegeben.
Durch Ratsbeschluss soll nun sichergestellt werden, dass der Baustopp in allen Belangen von der HGK AG konsequent durchgeführt wird und bis auf weiteres auch tatsächlich aufrechterhalten wird. Er beinhaltet auch, dass sich der Rat weitergehende Entscheidungen zu gegebener Zeit vorbehält. Zum einen wäre es kontraproduktiv, wenn baulich Fakten geschaffen würden, bevor eine gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache feststeht. Zum anderen ist es nun politisch dringend geboten, dass der Rat die städtische Hafenpolitik kritisch diskutiert und Konsequenzen zieht.
Die HGK AG hat die Möglichkeit gegen den vorläufigen Baustopp Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster (OVG) einzulegen. Davon soll aber abgesehen werden, da nur eine Gerichtsentscheidung in der Hauptsache, nämlich über die Aufhebung des Planfeststellungsbeschluss, relevant ist. Entsprechend hat das Gericht eine Berufung beim OVG zugelassen, die laut eigener Aussage durch die Bezirksregierung Köln eingelegt wird. Der Ausgang dieses Hauptsacheverfahren ist juristisch entscheidend für den Fortgang des Hafenausbauprojekts.
GRÜNE und FDP halten den Hafenausbau nicht nur aus ökologischen sondern auch aus ökonomischen Gründen für verfehlt. Daher wäre es nur konsequent, dass der Ausbau endgültig gestoppt würde. Dafür besteht derzeit jedoch keine politische Mehrheit im Rat.
Den Baustopp sollte daher der Rat nutzen, um die bisherige Ausrichtung der städtischen Hafenpolitik und das derzeit noch geltende Hafengesamtkonzept aus den späten 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
Der Hafenausbau Godorf erfordert mindestens eine Investition in Höhe von 65 Mio Euro, die aufgrund fehlender Bundes- und EU-Zuschüsse allein vom Stadtwerkekonzern finanziert werden muss und somit auch die Stadt Köln belastet. Inzwischen soll durch die HGK AG ein KLV-Terminal Nord errichtet werden, das den Hafen Niehl I entlastet und Flächen für zusätzliche Umschlagskapazitäten freisetzt.
Es ist politisch nicht verantwortbar, eine solche Investition in den Hafenausbau Godorf ohne eine tragfähige Zukunftsstrategie zu tätigen, die den veränderten Bedingungen Rechnung trägt.
Eine zukunftsfähige Gesamtstrategie für die Kölner Hafenlogistik ist unbestreitbar nicht vorhanden ist. Der Rat soll zu Beginn der neuen Wahlperiode – unabhängig von der gerichtlichen Auseinandersetzung - über eine solche Strategie mit dem Ziel beraten, die Verwaltung mit der Entwicklung eines zukunftsfähigen regionalen Logistik-Konzepts für die Region Bonn - Köln - Düsseldorf/Neuss zu beauftragen und dazu die Zusammenarbeit mit den benachbarten Gebietskörperschaften und ihren Hafengesellschaften zu suchen.