Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften

06.12.2016 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zusatz- und Änderungsantrag zu TOP 6.1, 4008/2016, Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag zur Beschlussvorlage der Verwaltung (4008/2016) in die die Tagesordnung des Hauptausschusses am 05.12.2016 aufzunehmen:
Beschluss:
Der vorliegende Alternative Beschlussvorschlag wird mit folgenden Änderungen beschlossen, um die Platzanzahl signifikant zu erhöhen:
Grundsätzlich werden Systembauten und mobile Einheiten – abhängig von den jeweiligen Standortverhältnissen - mit bis zu 3 Geschossen errichtet.
Ziffer b: Von einer Erweiterung des Standortes auf dem städtischen Grundstück Loorweg, 51143 Köln-Zündorf, wird abgesehen.
Ziffer d: Auf dem städtischen Grundstück Sinnersdorfer Straße, 50769 Köln-Roggendorf, Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 653, 628 werden in Systembauweise statt 200 Plätze nun 240 Plätze geschaffen.
Ziffer e: Auf dem städtischen Grundstück Aloys-Boecker-Straße / Frankfurter Str., 51147 Köln-Lind, Gemarkung Lind, Flur 4, Flurstück 221/1, 22, 23, 205, 209, 213, 215; werden mo-bile Wohneinheiten anstatt mit 240 mit 320 Plätzen errichtet.

Ziffer g: Auf dem städtischen Grundstück Schlagbaumsweg/Ostmerheimer Str., 51067 Köln-Holweide, Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 13, 17, Flurstück a2016, 1244, 1245, 1243, a528, a522 werden mobile Wohneinheiten mit 400 Plätzen errichtet. Somit können 200 Plätze mehr geschaffen werden.
Ziffer i: Auf dem städtischen Grundstück Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen, Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348 werden in Systembauweise statt 200 Plätze nun 240 Plätze geschaffen.

CDU-Fraktion
Grüne-Fraktion
FDP-Fraktion

Feedback geben