TOP 13.4: Besetzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) - weitere beratende Mitglieder

Gem. Änderungsantrag der Grüne-, CDU-, SPD-, Linke- und Volt-Fraktion im Rat

02.07.2026 Anträge FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:
I. Der Rat setzt die Zahl der weiteren beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf insgesamt 36 fest, davon 11 auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen im Rat.
II. Der Rat wählt gemäß § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz Nordrhein-Westfalen (AG-KJHG NRW) a) auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen im Rat, die zur Ratssitzung benannten Sachkundigen.
III. Der Rat wählt außerdem für jedes beratende Mitglied eine persönliche Stellvertretung gemäß § 5 Abs. 4 S. 2 der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die gewählten Vertretungen werden zur Ratssitzung benannt.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Feedback geben