Transparenz durch echtes Bruttogehalt für Arbeitnehmer

09.11.2016 Beschlüsse der Parteigremien FDP-Kreisverband Köln

Das Gehalt des Arbeitnehmers soll als echtes Bruttogehalt auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen werden. Das neue echte Bruttogehalt enthält zusätzlich zu dem jetzigen Bruttogehalt den sogenannten Arbeitgeberbeitrag an den Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlage Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld-Umlage, Insolvenz-Umlage). Damit wird transparent, was der Arbeitnehmer erarbeitet hat und der Arbeitgeber für die Arbeitskraft zahlt. Die zu finanzierenden Arbeitskosten des Arbeitgebers sind damit deckungsgleich mit dem Gehalt des Arbeitnehmers. Auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers hat das echte Bruttogehalt keine Auswirkungen, die Steuerlast berechnet sich weiter aus dem echten Bruttogehalt abzüglich der Sozialabgaben.

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