Umsetzung der Bioabfallverordnung

Anfrage der FDP-Fraktion im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

12.06.2025 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

In der Presse wird diskutiert, dass Fehlwürfe in die Biotonne in Zukunft zu Strafen in vierstelliger Höhe führen können.

Mit der Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen vom 28. April 2022 wurde die Bioabfallverordnung BioAbfV geändert. Damit soll berechtigterweise der Eintrag von Mikroplastik in Böden begrenzt werden.  In Köln werden im Rahmen der kommunalen Abfall- und Abfallgebührensatzungen Bioabfälle gesammelt und zu RAL-zertifiziertem Kompost oder zu Biogas umgesetzt. Von daher könnte die ab dem 01.05.2025 gültige gesetzliche Veränderung zur Fremdstoffentfrachtung auch für das satzungsgemäße Recycling von Biomasse in Köln relevant sein.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • In welchen Kölner Stadtteilen erfüllt der Kölner Bioabfall schon heute erfahrungsgemäß überwiegend die Anforderung §2a (3) der Bioabfallverordnung BioAbfV und in welchen ist diesbezüglich mit Herausforderungen zu rechnen?
  • Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des Biomülls ist die Belastung durch Kunststoffe relevant. Zur Durchsetzung des Verursacherprinzips wäre die Erfassung der verbotenen Fehlwürfe an der Tonne bzw. am Müllfahrzeug notwendig. Das soll schon an anderen Orten implementiert sein. Welche technischen und betriebsorganisatorischen Möglichkeiten stehen zu dieser Erfassung in welcher Erprobungsreife zur Verfügung?
  • Die Qualität der Recyclate in Bezug auf den Plastikgehalt kann gesetzlich auch durch geeignete Vorsortierung sichergestellt werden. Inwieweit kann durch Investitionen in der AWB oder AVG konform der neuen Vorgaben weitergearbeitet werden, ohne dass die Bevölkerung bei der Mülltrennung ihr Verhalten ändern muss?
  • Inwieweit erwartet die Verwaltung durch Vorgaben zu Mikroplastik-Verunreinigungen Auswirkungen auf Vermarktungsmöglichkeiten von Kompost und ggf. eine Verschiebung von Rohstoffströmen von der der Erzeugung von Kompost zur Erzeugung von Biogas mit Verbrennung des Gärrückstandes?
  • Inwieweit beabsichtigt die Verwaltung, auf Basis der Novelle BioAbfV Anpassungen der kommunalen Abfall- und Abfallgebührensatzungen vorzuschlagen, incl. der öffentlich diskutierten Fragen der Verbrennung kontaminierten Biomülls mit dem Restmüll zu Kosten der grauen Tonne – bis hin zu Bußgeldern?

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