Wirtschaftlichkeit des Erbbaurechts - Baustein 1
Anfrage der FDP-Fraktion im Liegenschaftsausschuss
12.05.2025 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Stadt Köln nutzt bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau vorrangig das Erbbaurecht. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch ist das jährliche Einkommen der Stadt durch das Erbbaurecht nach „Baustein 1“, also bei Grundstücken für Geschosswohnungsbau?
- Inwieweit hat die Stadtverwaltung Schritte unternommen, um den Banken das Thema Erbbaurecht näher zu bringen und gibt es Kooperationsvereinbarungen?
- Wie werden die Käufer über die Risiken, beispielsweise, dass Belastungen des Erbbaurechts zu übernehmen sind und der Erbbauberechtigte in der vereinbarten Höhe (bei Wohngebäuden mindestens 2/3 des Gebäudewertes zu entschädigen ist, des Erbbaurechts aufgeklärt.
- Wie groß ist die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger Erbbaurechtsangeboten. (Bitte die Anzahl der angebotenen Objekte im Verhältnis zu abgegebenen Anfragen sowie die Storno-Quote beziffern.)
- Wie ist dieses Verhältnis im Vergleich bei zu verkaufenden Grundstücken?