Wirtschaftlichkeit des Erbbaurechts - Baustein 1

Anfrage der FDP-Fraktion im Liegenschaftsausschuss

12.05.2025 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Stadt Köln nutzt bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau vorrangig das Erbbaurecht. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch ist das jährliche Einkommen der Stadt durch das Erbbaurecht nach „Baustein 1“, also bei Grundstücken für Geschosswohnungsbau?
  2. Inwieweit hat die Stadtverwaltung Schritte unternommen, um den Banken das Thema Erbbaurecht näher zu bringen und gibt es Kooperationsvereinbarungen?
  3. Wie werden die Käufer über die Risiken, beispielsweise, dass Belastungen des Erbbaurechts zu übernehmen sind und der Erbbauberechtigte in der vereinbarten Höhe (bei Wohngebäuden mindestens 2/3 des Gebäudewertes zu entschädigen ist, des Erbbaurechts aufgeklärt.
  4. Wie groß ist die Resonanz der Bürgerinnen und Bürger Erbbaurechtsangeboten. (Bitte die Anzahl der angebotenen Objekte im Verhältnis zu abgegebenen Anfragen sowie die Storno-Quote beziffern.)
  5. Wie ist dieses Verhältnis im Vergleich bei zu verkaufenden Grundstücken?

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