Wirtschaftlichtkeit des Erbbaurechts - Baustein 2
Anfrage der FDP-Fraktion im Liegenschaftsausschuss
12.05.2025 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Mit dem zweiten Baustein wurde das Erbbaurecht als Instrument der Stadtentwicklung über den Wohnungsbau hinaus auch auf den Bereich der soziokulturellen Nutzungen ausgeweitet. „Der reguläre Erbbauzins bei Neubegründung von Erbbaurechten von aktuell 4% p.a. des Verkehrswerts des Grundstücks (ggf. mit vorhandenen Aufbauten) wird mit Rücksicht auf die Übernahme von kommunalen Aufgaben im Bereich der soziokulturellen Nutzungen auf einen Zinssatz von 0,75 % abgesenkt“, heißt es im entsprechenden Beschluss von 2024.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch ist das jährliche Einkommen der Stadt durch o.g. Baustein 2, insbesondere vor dem Hintergrund des abgesenkten Zinssatzes?
- Welche Kosten kommen hierbei zusätzlich auf die Stadt zu, z.B. durch Wasseranschlüsse, Instandsetzungsmaßnahmen oder Sicherungskosten?
- Inwieweit wird ein Verkauf des Grundstückes geprüft, wenn eine soziokulturelle Nutzung im Rahmen des Erbbaurechts möglich ist?