Zukunft des Job-Centers in Köln

24.11.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung setzen lassen.

Der Rat der Stadt Köln möge beschließen:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 ist in einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben. 

Gemeinsame Trägerschaft 
Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner Stadtgesellschaft wahrnehmen. 
Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:
1. Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen Einrichtung betreut werden. 
o In diesem Sinne muss eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in allen Funktionsbereichen gewährleistet werden.
o Durch zielgruppenspezifische Maßnahmen sollen arbeitmarktnahe Arbeitslose möglichst schnell wieder in Beschäftigung gebracht werden.
o Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke sowie junge Erwachsene sollen durch geeignete Instrumente und Angebote unterstützt werden. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.
o Die Kenntnis der lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich.
2. Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.
Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert sein.


Begründung erfolgt mündlich.

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