Zuständigkeit für die U-Bahnhöfe an die KVB

08.04.2014 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 8. April 2014 setzen zu lassen, der beschlossen wurde.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mir den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zu prüfen, ob und inwieweit die Kölner U-Bahnhöfe inkl. der Zwischenebenen in die allgemeine und umfassende Zuständigkeit der KVB übergehen können.

Begründung:

Bei der Zuständigkeit für die Bahnhöfe im Kölner U-Bahnnetz ergibt sich nach heutigem Stand keine einheitliche Regelung. Für die Reinigung und kleine Instandsetzungsarbeiten ist grundsätzlich die KVB zuständig, sowohl für die Fahrebene als auch für die Verteilerebene. Großinstandsetzungen und Erneuerungen erledigt die Stadt, mit Ausnahme der HUGO-Passage. Hier macht die KVB als Versuch alles selbst. 

Bezüglich der Aufzüge und Fahrtreppen gibt es eine Sonderregelung. Reinigung und kleine Instandsetzungsarbeiten geschehen grundsätzlich durch die KVB. Großinstandsetzungen und Erneuerungen für die Fahrebene und die Verteilerebene bis zu einer Grenze, an der sich die alten Entwerter befanden, erledigt ebenfalls die KVB. Darüber hinaus bis zur Oberfläche ist die Stadt zuständig. 

Leider weisen z.B. zahlreiche Zwischenebenen von U-Bahnhöfen massive Defizite in der Unterhaltung und Reinigung von Graffiti-Schmierereien auf. Wie das besser geregelt werden kann, zeigen die bereits in Betrieb gegangenen Haltestellen der Nord-Süd-Stadtbahn, die noch aussehen "wie am ersten Tag". Um eine bessere und zielführende Koordination bei Instandhaltungsmaßnahmen zu erreichen und um die Sicherheit und Sauberkeit an den Haltstellen zu verbessern, ist die Zuständigkeit in eine Hand und damit an die KVB zu geben.

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