Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen
Gem. Dringlichkeitsantrag Grüne-, CDU-, SPD-, Linke, Volt- und FDP/KSG-Fraktion im Rat
19.03.2026 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
- Die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln vom 4. September 2025, in Kraft getreten am 1. November 2025, wird in § 38 nach Absatz 4 um folgenden Absatz 4a ergänzt:
(4a) Von mindestens einem Viertel der Mitglieder der Bezirksvertretung kann Abstimmung nach § 23 Absatz 2 Satz 1 dieser Geschäftsordnung verlangt werden.
- Die vorstehende Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Köln in Kraft.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Begründung der Dringlichkeit:
Die dem Antrag zugrunde liegende konkrete Störung des Sitzungsablaufs in der Bezirksvertretung Chorweiler ist erst nach Ablauf der regulären Antragsfrist eingetreten. Die dortige wiederholte Beantragung geheimer Abstimmungen führte am 12.03.2026 zum vorzeitigen Abbruch der Sitzung bei erst zu etwa einem Drittel erledigter Tagesordnung. Um weitere erhebliche Beeinträchtigungen der Funktions- und Beschlussfähigkeit kommunaler Gremien zu verhindern, ist eine Entscheidung noch in der Sitzung des Rates am 19.03.2026 erforderlich.





.jpg)
