Änderung der Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln
Dringlichkeitsantrag im Rat
05.02.2026 Anträge FDP-KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Die Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt ´Köln wird wie folgt geändert:
- § 4 Abs. 3 Satz 1 wird „Ratsmitglieder“ ersetzt durch: „Die Vertreterinnen / Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen“
- § 4 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt, ersetzt: „Die Vertreterinnen / Vertreter können sich durch Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder der Jury sind, vertreten lassen.“
Begründung:
Die antragstellenden Fraktionen hatten schon bei der Konstituierung des Rates der Ratsperiode 2020-2025 die Verwaltung beauftragt (AN1479/2020) „Die Zusammensetzung von Preis- und Wettbewerbsgerichten, Workshops, Jurys z.B. zur Verleihung von Preisen der Stadt Köln oder Vergabe von Stipendien, Foren, Beiräten, Konferenzen wie die Gesundheitskonferenz oder Kommissionen, in deren Satzung eine Beteiligung einer Anzahl von Rats- oder Ausschussmitgliedern bzw. eine Benennung durch Fraktionen vorgesehen ist“, zu vereinheitlichen und wo nötig zu ändern.
Danach sollen die Ratsfraktionen, die mit Stimmrecht im jeweiligen zuständigen Ausschuss vertreten sind, „jeweils eine Vertreterin / einen Vertreter in die genannten Gremien entsenden“.
Die Kulturverwaltung hat die Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln jedoch nach der neuen Regelung nur in § 4 Abs. 1 angepasst, jedoch die erforderliche Anpassung in den nachfolgenden Absätzen übersehen.
Bedauerlicherweise sah sich die Kulturverwaltung außerstande, ihr Missgeschick zu korrigieren. Der vorliegende Dringlichkeitsantrag soll nun die fehlende Anpassung im Sinne des beschlossenen Verwaltungsauftrages von 2020 nachholen.
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Ratsfraktionen nach der Konstituierung des Rates auch in diese Gremien Mitglieder neu entsenden, ergibt sich akuter Handlungsbedarf und somit auch die Dringlichkeit.





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