Änderungsantrag zu TOP 10.1 „0184/2026 – Errichtung eines Suchthilfezentrums auf dem Grundstück Perlengraben/Wilhelm-Hoßdorfstr., 50676 Köln – Bedarfsfeststellungs- und Vorplanungsbeschluss„

gem. Änderungsantrag im Rat

05.02.2026 Anträge FDP-KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

3a) Die Verwaltung wird beauftragt, mit Vorlage des Baubeschlusses ein umfassendes Konzept für den Betrieb des SHZ mit erforderlichen Hilfsangeboten und Personalbedarf vor-zulegen. Die sozialen Träger sind in die Umsetzung dieses Konzeptes einzubinden. Zu den Hilfsangeboten gehören, neben den Konsumräumen und psychosozialer sowie medizini-scher Beratung, tagesstrukturierende Maßnahmen (Aufenthaltsräume, Ruheräume, Verpfle-gungsmöglichkeiten, Waschmöglichkeiten etc.) und Notschlafstellen in ausreichender Zahl. Der Betrieb muss an sieben Tagen in der Woche und 24 Stunden täglich jederzeit sicherge-stellt sein. Die hierfür benötigten Finanzmittel werden in der kurz- und mittelfristigen Finanz-planung für den kommenden Haushalt berücksichtigt.

5) Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Sicherheitskonzeptes und in Abspra-che mit Polizei, Streetwork, Rettungskräften und KVB zu berücksichtigen, dass die Reakti-onszeiten der Sicherheitspartner bedarfsgerecht sichergestellt werden können.

6) Der Rat stellt den Bedarf mindestens zwei weiterer SHZ zur sinnvollen Ergänzung des Standorts am Perlengraben entsprechend dem Suchthilfekonzept fest und stellt ausrei-chende Finanzmittel in der mittelfristigen Finanzplanung bereit.

7) Die Verwaltung intensiviert ihre Bestrebungen in der Suchtprävention (in Kooperation mit der Sozialen Trägerlandschaft) durch Aufstockung der Finanzmittel ab dem Haushalts-jahr 2027.

8) Die zwei in der unmittelbaren Umgebung liegenden Spielplätze werden spätestens bis zur Inbetriebnahme des SHZ ertüchtigt und mit Blick auf Vermüllung und Fehlnutzung verstärkt überprüft.

9) Mit Start des SHZ am Perlengraben ist ein Evaluations- und Anpassungsmanagement ein-zuführen.

10) Der Beschluss der BV 1 ist bei den weiteren Planungen zu würdigen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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