Änderungsantrag zu TOP 2.1, Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling
Änderungsantrag der Grün-, CDU-, SPD-, Linke-, Volt und FDP/KSG-Fraktion im Gleichstellungssauschuss
15.05.2026 Allgemeines FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. ob sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum (sog. Catcalling), verstanden als verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung gegenüber Personen im öffentlichen Raum, aus-drücklich als unerwünschtes Verhalten in die Kölner Stadtordnung aufgenommen werden kann, hierzu einen konkreten Regelungsvorschlag zur Ergänzung der Kölner Stadtordnung zu erarbeiten und diesen dem Rat der Stadt Köln zur Be-schlussfassung vorzulegen;
2. in welcher Form für das gesamte Personal des Ordnungsamtes ein Fortbildungs-angebot zum Umgang mit sexueller Belästigung im öffentlichen Raum etabliert werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Angebot langfris-tig im Fortbildungskatalog der Stadt Köln verankert und unter Einbeziehung exter-ner fachlicher Expertise, insbesondere aus den Bereichen Gleichstellung sowie Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, ausgestaltet werden kann.
3. welche finanziellen Mittel (Richtwert: 50.000 Euro) für die Umsetzung der unter Punkt 2 genannten Maßnahmen erforderlich sind und inwieweit hierfür bereits vorhandene Haushaltsmittel, insbesondere im Haushaltsplan 2025/26, Teilplan 0111, Teilplanzeile 16 (Förderprogramm politische Gleichstellungsprojekte & öffentliche Aufklärung), herangezogen werden können. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Mittel soll die Prüfung zeitnah erfolgen, damit eine Umsetzung noch im laufenden Jahr vorbereitet und gegebenenfalls begonnen werden kann;
4. inwieweit bestehende digitale Meldestrukturen der Stadt Köln um eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeit für sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum ergänzt werden können. Dabei ist auf die bereits von der Verwaltung in der Antwort (Vorlagen-Nr.: 0435/2023 „Wie gelingt es, die Antidiskriminierungs-Meldestellen um den Phänomenbereich Frauenfeindlichkeit zu erweitern?“) angekündigte Prüfung zur Weiterentwicklung kommunaler Mel-destrukturen sowie zur Verbesserung der Datenlage Bezug zu nehmen und zu berichten, was die angekündigte Abfrage ergeben hat.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen der Erarbeitung und Prüfung ge-wonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene einzubringen und über geeignete Gremien, insbesondere kommunale Spitzenverbände, sowie durch Ansprache der zuständigen Landes- und Bundesministerien anzuregen, die Einführung eines eigenständigen Tatbestandes zur sexualisierten Belästigung im öffent-lichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere im Ordnungswidrigkei-tengesetz (OWiG) oder in entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, zu prüfen.
6. Die Ergebnisse der Prüfungen sollen den zuständigen Fachausschüssen bis zum 3. Quartal 2026 zur weiteren Beratung vorgelegt werden.





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