Änderungsantrag zu TOP 3.4 der Ratssitzung am 05.02.2026 – Katastrophen- und Zivilschutz in Köln ausbauen: Einrichtung eines Unterausschusses
Änderungsantrag im Rat
05.02.2026 Allgemeines FDP-KSG-Fraktion im Rat
Der Beschluss wird wie folgt ersetzt:
1. Der Rat der Stadt Köln bittet den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht (AVR), den Themenbereich Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutz als dauerhaften Schwerpunkt in seine Arbeit zu integrieren.
2. Der Rat beauftragt das Amt 37 „Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungs-dienst und Bevölkerungsschutz“, dem AVR mindestens einmal jährlich sowie an-lassbezogen einen Lagebericht zur Krisenvorsorge, zur Resilienz kritischer Infra-strukturen und zum Zivilschutz vorzulegen. Unternehmen mit städtischer Beteili-gung sowie weitere relevante Partner wie RheinEnergie AG, RheinNetz GmbH, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Hilfsorganisationen sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen bei Bedarf eingebunden werden. Sensible Inhalte müssen weiterhin in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden; die bestehenden rechtli-chen Regelungen zum Umgang mit Verschlusssachen sind zu beachten.
Begründung:
Die FDP/KSG-Fraktion spricht mit ihrem Antrag ein wichtiges und aktuelles Thema an. Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutz gewinnen angesichts geopoliti-scher Entwicklungen, hybrider Bedrohungen und gezielter Angriffe auf kritische Infrastrukturen deutlich an Bedeutung und müssen auch auf kommunaler Ebene kon-tinuierlich in den Blick genommen werden.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht (AVR) ist hierfür das sachlich zuständige Gremium. Dort sollen die Themen innere Sicherheit, Feuerwehr, Ret-tungsdienst, Bevölkerungsschutz und Verwaltungsorganisation gebündelt werden. Auch auf Verwaltungsebene liegen die fachlichen Zuständigkeiten mit dem Amt 37 – Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz klar und sinnvoll zusammengeführt. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung eines zu-sätzlichen Unterausschusses nicht erforderlich. Zielführender ist es, das Thema als dauerhaften Schwerpunkt im AVR zu verankern und zunächst ein strukturiertes, re-gelmäßiges Berichtswesen aufzubauen. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen transparent dargestellt, bewertet und bei Bedarf angepasst werden. Gleichzeitig bleibt die politische Steuerung im AVR gebündelt und übersichtlich.
In ihrer Pressemitteilung vom 06. Januar 2026 hat die Stadt Köln umfassend über Maßnahmen bei Stromausfällen und Blackout-Szenarien informiert. Dazu zählen un-ter anderem die Katastrophen-Leuchttürme, Notfall- und Krisenstabsstrukturen, Wär-meinseln, Betreuungsplätze sowie Hinweise zur persönlichen Vorsorge. Ergänzend stellt die Stadt über ihre Internetseite und einen Flyer konkrete Handlungsempfehlun-gen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Die Ereignisse in Berlin am Anfang des Jahres zeigen jedoch eindrücklich, wie ver-wundbar auch Großstädte mit kritischer Infrastruktur sind. Köln ist aufgrund seiner Größe, seiner Verkehrsinfrastruktur, der Bedeutung als Energie-, Wirtschafts- und Medienstandort sowie seiner Lage am Rhein in besonderem Maße exponiert. Umso wichtiger ist es, bestehende Konzepte regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwi-ckeln und die Bevölkerung noch stärker zu sensibilisieren.
Ein regelmäßiger Bericht im AVR ermöglicht genau dies: Er schafft Transparenz, stärkt die politische Begleitung und sorgt dafür, dass der Katastrophen- und Bevölke-rungsschutz in Köln pragmatisch, effizient und vorausschauend weiterentwickelt wird – ohne zusätzliche Gremien oder Doppelstrukturen.





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