Änderungsantrag zur Vorlage „Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a BauGB und Leitlinien zur Anwendung in Köln"
Gem. Antrag der Grüne-, CDU-, SPD-, Linke- und FDP/KSG-Fraktion im Auschuss für Stadtentwicklung
19.03.2026 Anträge FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Ziffer 4.2 der Leitlinien lautet wie folgt:
Die Verwaltung wird im Falle des Eintretens von einem der folgenden Punkte dem Aus-schuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit und zeitgleich den betroffenen Bezirksvertretungen die Vorhaben vor Antragstellung (Planungsphase A bzw. B) mitteilen:
- Widersprüche zu den unter 2.2 genannten, vom Rat beschlossenen Konzepten
- besonderer städtebaulichen Relevanz
- durch das Vorhaben ausgelöste Planungskonflikte, die einer Gewichtung von städte-baulichen Zielen erfordern (siehe 2.3)
- Vorhaben über 75 Wohneinheiten, bzw. 6.750m² Geschossfläche Wohnen
- Vorhaben im Außenbereich
- Vorhaben in der Äußeren Stadt („Köln-Katalog“), die vom Charakter der vor-handenen Struktur abweichen
Hierdurch wird eine Beurteilung der Zustimmungsfähigkeit durch den Fachausschuss bei Vorhaben mit potenziell städtebaulicher Wirkung sichergestellt. Es besteht damit die Mög-lichkeit einer vorhabenbezogenen Beschlussfassung zur Festlegung oder Sicherung von städtebaulichen Zielen vor Antragstellung.
Begründung:
Erfolgt mündlich





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