Auch Schulen müssen vor Weihnachten in der Corona-Pandemie einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten
Beitrag in der KölnLiberal von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer
20.12.2020 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW
Als ich im Sommer 2017 mein Amt als Schul- und Bildungsministerin übernommen habe, hätte ich mir nicht vorstellen können, dass einmal der Tag kommen würde, an dem von einem Tag auf den anderen alle Schulen geschlossen werden, und das in ganz Deutschland. Und nun konnten in der letzten Schulwoche vor den Weihnachtsferien auch viele Schülerinnen und Schüler wieder nicht in die Schulen zum Präsenzunterricht, auch wenn die Schulen für die jüngeren Jahrgänge offen blieben.
Wir haben aus dem Lockdown im Frühjahr dieses Jahres viel gelernt: Die Zeit der Schulschließung und deren Folgen hat uns allen deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche in die Kita und in die Schule gehen können. Die Schule hat für die persönliche, die geistige und die soziale Entwicklung der Kinder eine besondere Bedeutung. Die Schließung der Schulen hat - immer wieder bestätigt von Kinder- und Jugendärzten sowie von Psychologen - zu viele Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zurückgeworfen und viele Eltern vor immense, teilweise unlösbare Betreuungsprobleme gestellt. Deshalb darf die Abkehr vom Präsenzunterricht immer nur die letzte Möglichkeit sein. NRW musste diesen Weg eine Woche vor Weihnachten gehen. Es war leider festzustellen, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen hatten. An den weiteren Kontakteinschränkungen mussten sich daher auch die Schulen an der Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen beteiligen. Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen.
Es war mir als Schul- und Bildungsministerin wichtig, dass die Schulen in NRW geöffnet blieben, die höheren Jahrgänge Distanzunterricht erhielten und darüber hinaus eine Betreuung der Kinder zur Entlastung ihrer Familien sichergestellt war. Für die Klassen 1-7 war den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt. Ab Klasse 8 erfolgte der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Das so gewählte Modell bot sowohl weiteren Infektionsschutz als auch im Bedarfsfall die notwendige Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen war mit dieser Entscheidungen Vorreiter für die bundesweiten Beschlüsse.
Eines ist mir aber wichtig zu betonen: Schulen waren und sind keine „Hotspots“. Richtig ist, dass sich das Infektionsgeschehen auch an unseren Schulen abbildete und wir aufgrund des generellen Infektionsgeschehens im Land auch in den Schulen einen Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten mussten. Darüber hinaus werden alle Maßnahmen getroffen, um den Schulstart im Januar mit allen notwendigen Vorkehrungen für das zweite Schulhalbjahr planungssicher zu gestalten.