Bevölkerungsschutz - Hysterie oder notwendige Aufgabe?
Schutz der Bevölkerung wieder verstärkt Aufgabe staatlicher Institutionen
24.05.2026 Meldung FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Bis zum Ende des „Kalten Krieges“ gehörte der zivile Bevölkerungsschutz und die Vorbereitung ziviler oder kriegerischer Katastrophen zum Alltag wie auch der Wehrdienst. Die Städte und Gemeinden mussten nach der Gemeindeordnung dazu Pflichtausschüsse bilden. Der Hauptverwaltungsbeamte sollte im Verteidigungs- oder Katastrophenfall den Schutz der Bevölkerung organisieren. Dabei wurden die Feuerwehr, das THW und die Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Johanniter Hilfsdienst, Rotes Kreuz, und Arbeiter Samariter Bund) ebenso eingebunden wie die Energieerzeuger und Netzbetreiber, die Stadtentwässerungsbetriebe und die Krankenhäuser der Region. Nach dem Fall der Mauer an der innerdeutschen Grenze und der politischen Entspannung gerade in Europa haben wir gehofft, nicht mehr so stark auf den Bevölkerungsschutz achten zu müssen. Die gesetzlichen Vorgaben wurden reduziert, Gelder gestrichen und Einrichtungen geschlossen.
Die Hoffnung war, dass Kriege nicht mehr in Europa stattfinden würden. Die Vorstellung bestand, dass in Europa ausschließlich ein großer Atomkrieg ausbrechen könne. Ein konventioneller Krieg schien nicht möglich und unwahrscheinlich. Auch die Kriege auf dem Balkan in den 1990 Jahren haben nicht zu einem Umdenken geführt.
Die verschiedenen Hochwasserkatastrophen an Rhein, Elbe, Oder, Ahr und Erft wurden sehr emotional begleitet. Die Unterstützung gerade durch private Bürgerinnen und Bürger war vorbildlich. Politische Konsequenzen zum Schutz der Bevölkerung im Vorfeld einer etwaigen Katastrophe blieb aber aus.
Spätestens mit Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und einer Vielzahl von hybriden Angriffen auf die Infrastruktur in Deutschland müssen wir feststellen, dass eine starke Fokussierung auf die Fragen des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes zwingend notwendig ist.
Insbesondere Köln, die nach Hamburg als am meisten gefährdete Stadt in der Bewertung durch die Feuerwehr, mit seiner Verkehrsinfrastruktur, dem Chemiegürtel, der Wasserstraße Rhein, acht Brücken, einem Flughafen, Krankenhäusern und einer Vielzahl von weiteren wichtigen, aber auch angreifbaren Einrichtungen, muss den Schutz dieser Einrichtungen wieder im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in den Fokus nehmen.
Daher hat die FDP Ratsfraktion in der Sitzung des Rates am 5. Februar einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung beauftragt, im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Recht sich regelmäßig mit den aktuellen Fragen des Katastrophenschutzes und der zivilen Verteidigung zu beschäftigen und auseinanderzusetzen. In geänderter Form ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden.
Als Grundlage für die inhaltlichen Fragen dienen Art. 35 Abs. 3, GG, Art. 71 Abs. 1, Nr.1 GG, Art. 80a, GG, Art 115 GG sowie ZSKG und BSIG. Im Fokus sollen hierbei folgende Themen stehen:
- Energieversorgung
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung,
- Ernährung,
- Telekommunikation,
- Informationstechnik und Medien
- Gesundheitsversorgung
- Finanz- und Versicherungswesen
- Verkehr,
- Transport und Abfallentsorgung
- Staat und Verwaltung
- Schutz der Bevölkerung
Daraus ergibt sich, dass auch Ansprechpartner außerhalb der Verwaltung, wie beispielsweise die RheinEnergie AG, die RheinNetz GmbH, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln sowie Hilfsorganisationen, mitarbeiten müssen. Die Koordinierung in der Stadtverwaltung sollte bei der Feuerwehr liegen, da sie für den Bereich des Katastrophenschutzes und der zivilen Verteidigung zuständig ist.
Durch diesen Antrag hat die FDP im Rat der Stadt Köln dafür gesorgt, dass Bevölkerungsschutz wieder ernster genommen wird. Auf etwaige Katastrophen sind wir in Köln zukünftig wieder besser vorbereitet.
[Dieser Beitrag erschien zuerst in KölnLiberal]






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