FDP lehnt weiteres Geld zum Umbau der ehemaligen Kaufhof-Zentrale ab
Ruffen: Finanzhilfen für fehlende Planung sind von uns nicht mehr zu erwarten
21.07.2025 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Nachdem die Stadt 2021 die ehemalige Kaufhofverwaltung in der Leonard-Tietz-Straße zur Nutzung für die Verwaltung, die Feuerwehr und die Kunst- und Museumsbibliothek (KMB) zu einem nachvollziehbaren Miet- und einem auskömmlichen Ausbaupreis angemietet hat, ist nicht viel passiert, außer dass die Nutzung durch Feuerwehr und KMB verworfen wurde. Nun sollen weitere 50 Millionen Euro investiert werden, weil die Stadt durch Nichthandeln Strafmiete zahlen muss und das Budget angeblich für den Umbau von Büros in städtische Büros nicht ausreicht. Dazu erklärt Stefanie Ruffen, baupolitische Sprecherin der FDP-Fraktion:
„Hier zeigt sich Mal wieder, dass die öffentliche Hand nicht schnell und günstig bauen kann. Gerade die speziellen Kölner Anforderungen, vom grün-schwarzen Ratsbündnis unterstützt, bewirken, dass man nicht einfach in bisher normal genutzte Büros einziehen kann, sondern für viel Geld alles auf Links drehen muss. Auch die ewigen Diskussionen und Prüfungen über die richtige Nutzung tragen nicht zur Beschleunigung und Wirtschaftlichkeit bei. Nachdem man aufwendige Umbauten für Feuerwehr und Bibliothek verworfen hat, sollen die Baukosten trotzdem fast dreimal so hoch werden, wie anfangs 2021 angesetzt. Da aber bisher noch gar nicht klar ist, welche Nutzungen alle im Gebäude untergebracht werden sollen, werden wir keinem weiteren Cent mehr zustimmen. Vielmehr sollte die Verwaltung prüfen, wie sie mit dem ursprünglichen Budget die Immobilie sinnvoll nutzen könnte oder notfalls vom Mietvertrag zurücktreten.“
Und weiter: „Ein grün-linkes Bündnis möchte den Vorgang nun vom Rechnungsprüfungsamt durchleuchten lassen und hat deshalb die Oberbürgermeisterin angeschrieben – im Wahlkampf ein sehr durchsichtiges Manöver. Das bindet Ressourcen und kostet ebenfalls Geld. Da uns bei der Akteneinsicht viel Dilettantismus aufgefallen, aber kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu erkennen war, wollen wir die Verwaltung nicht weiter damit beschäftigen, sondern lehnen den Nachtrag einfach ab.“






.jpg)
