Görzel: Stadtverwaltung verschießt letzte Patrone im Kampf gegen Corona
FDP-Fraktion lehnt nächtliche Ausgangssperre in Köln ab
17.04.2021 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der städtische Corona-Krisenstab hat eine nächtliche Ausgangssperre für Köln beschlossen. Die Ausgangssperre soll bereits ab der Nacht zum Samstag gelten. Hierzu Volker Görzel, stv. Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion:
„Die Ausgangssperre ist verfassungsrechtlich fragwürdig und epidemiologisch noch nicht einmal wirksam. Es geht in Wahrheit darum, Ansammlungen von Menschen, Wohnungspartys und anderes zu unterbinden. Dafür kann man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gibt es mildere Mittel. Denn von einem abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares geht keinerlei Infektionsgefahr aus. Diese Bestimmung ist verfassungsrechtlich höchst angreifbar.
Erst heute hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken einer Ausgangssperre hingewiesen.
Die Wirkung der Ausgangssperre ist aber auch fragwürdig. In Hamburg gibt es seit knapp zwei Wochen eine Ausgangssperre. Gebracht hat sie bislang nichts. Die Inzidenzzahlen in Hamburg sind im 7-Tages-Vergleich sogar gestiegen.
Vor diesem Hintergrund muss damit gerechnet werden, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Ausgangssperre Eilanträge stellen werden.
Völlig unverständlich sind vor diesem Hintergrund Äußerungen der Oberbürgermeisterin auf einer Pressekonferenz heute. In dieser hatte sie mit Blick auf eine mögliche Klagewelle sinngemäß geantwortet, dass es immer Menschen gäbe, die das Rechtssystem „austesten“ wollen. Diese Äußerung offenbart ein fragwürdiges Verständnis unseres Rechtsstaates. Immerhin geht es darum, dass Bürgerinnen und Bürger Rechtsschutz vor tiefgreifenden Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht suchen würden. Dafür ist der Rechtsstaat da. Das hat nichts mit „austesten“ zu tun. Die Oberbürgermeisterin hat sich hier in ihrer Wortwahl vergriffen.“