Gebauer begrüßt Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung
Einführung von islamischem Religionsunterricht
09.11.2017 Meldung Ministerium für Schule und Bildung NRW
Schulministerin Yvonne Gebauer begrüßt den Abschluss des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wird in einer wichtigen Frage Klarheit geschaffen. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat hatten die Einführung von islamischem Religionsunterricht nach ihren Grundsätzen mit den Klagen durchsetzen wollen.
Das Gericht hat heute im Berufungsverfahren entschieden, dass die Klage auf Einführung von islamischem Religionsunterricht nach den Glaubensgrundsätzen der beiden Verbände keinen Erfolg hat. Es habe nicht feststellen können, dass die klagenden Verbände Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und damit auch alleinige Ansprechpartner des Landes für einen islamischen Religionsunterricht seien, der nach ihren Glaubensgrundsätzen erteilt wird. Die von den Klägern vorgelegten Unterlagen reichten dafür nicht aus, so das Gericht.
Der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht ist ein langjähriges Verfahren bis hin zum Bundesverwaltungsgericht vorausgegangen. Es ging dabei um die Frage, ob auch islamische Dachverbände Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sein können. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass islamischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen dieser Verbände als ordentliches Lehrfach eingeführt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die rechtlichen Maßstäbe dafür bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Dachverband eine Religionsgemeinschaft ist. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat vertreten die Interessen der darin zusammengeschlossenen Mitgliedsorganisationen. Daneben gibt es in Deutschland eine Vielzahl weiterer islamischer Verbände.
Schulministerin Yvonne Gebauer sagte zu der Entscheidung: „Ich sehe die Landesregierung durch das Ergebnis der heutigen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in ihrer Auffassung bestätigt, dass der Klageweg nicht geeignet ist, die Frage der in den islamischen Religionsunterricht einzubindenden Akteure einvernehmlich zu klären. Ich bin froh und hoffe, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen nunmehr einen Abschluss gefunden haben. Gleichwohl ist die Landesregierung entschlossen, weiterhin islamischen Religionsunterricht anzubieten. Angesichts von fast 400.000 muslimischen Schülerinnen und Schülern in NRW gehört ein solches Angebot an unsere Schulen.“
Unabhängig von dem Ausgang des Gerichtsverfahrens möchte die Landesregierung die bisherige konstruktive Zusammenarbeit mit den beiden Klägern und den anderen im Beirat für den islamischen Religionsunterricht vertretenen Verbänden fortführen. Nordrhein-Westfalen verfügt über ein anerkanntes Modell, Religionsunterricht auch für muslimische Schülerinnen und Schüler nach anerkannten fachlichen Standards anbieten zu können und dabei die theologische und organisatorische Vielfalt des Islams zu berücksichtigen.
Dank konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Beirat für den islamischen Religionsunterricht konnte der nach religionspädagogisch modernen Maßstäben konzipierte islamische Religionsunterricht bisher an mehr als 230 Schulen in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden: an Grundschulen, weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien sowie Gesamtschulen. Hierzu sind kompetenzorientierte Lehrpläne des Landes mit inhaltlicher Zustimmung des Beirates erarbeitet worden.
„Künftig wird es auch darum gehen, den Islam noch mehr in seiner Vielfalt abzubilden. Daher müssen wir das Beiratsmodell weiterentwickeln, auch damit die große Akzeptanz bei den Eltern muslimischer Kinder weiter ausgebaut werden kann. Das Ziel ist und bleibt ein flächendeckender, einheitlicher islamischer Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen, der unter staatlicher Aufsicht von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern in deutscher Sprache durchgeführt wird“, so Gebauer.