Gebauer: Land sichert Bezugsquellen für Schulträger
Materialengpässe bei Hygienematerial und Schutzausrüstung vermeiden
22.04.2020 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Schule und Bildung hat Unterstützung für Schulträger und Schulen bei Materialengpässen mit gesicherten Bezugsquellen zugesagt. Damit soll die Einhaltung der Anforderungen des Infektionsschutzes sowie der notwendigen Hygienemaßnahmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs sichergestellt werden.
„Die Einhaltung des Infektionsschutzes war, ist und bleibt die Grundvoraussetzung, um erste und vorsichtige Schritte aus der durch das Coronavirus bedingten Ausnahmesituation zu unternehmen. Alle anstehenden Entscheidungen erfordern ein ebenso umsichtiges wie sorgfältiges Vorgehen und konsequente Maßnahmen für den Infektionsschutz und zur Einhaltung von Hygienestandards. Es ist klar, dass für die Schulträger die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter diesen besonderen Bedingungen zur Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßgaben mehr Arbeit bedeutet. Wir sind davon überzeugt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs von ihnen gut vorbereitet wird. Sollte es bei dieser Aufgabe, der Einhaltung der Anforderungen des Infektionsschutzes sowie der notwendigen Hygienemaßnahmen trotz Planungsvorlauf und Zuständigkeit der Schulträger zu Engpässen kommen, unterstützt das Land dennoch mit einem Angebot für gesicherte Bezugsquellen. Das Land gibt damit eine Garantie, dass die Schulen und Schulträger, bei denen entsprechende Materialien wie Desinfektionsmittel und einfache Schutzmasken noch nicht in ausreichendem Maße für die nächsten Tage vorhanden sind, diese versorgt werden können“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.
Die Schulträger können über eine Vermittlung der Bezirksregierung Münster bei Lieferanten eine Million Schutzmasken und mindestens 20.000 Liter Desinfektionsmittel kostenpflichtig bestellen. Dies kann die Schulen und Schulträger unterstützen, bei denen es kurzfristig zu Materialengpässen kommt und stellt ein stabiles System zur Distribution dar, sofern der Bedarf vor Ort besteht.
Darüber hinaus können so auch mobile Hygienestationen mit Handwaschmöglichkeiten, Handtuchhalter, Seife und Desinfektionsmittel bezogen werden für solche Klassenräume und Schulstandorte, wo dies notwendig ist.
„Wir wollen auch für die Schulträger und Schulen jede mögliche Unterstützung geben für einen nun beginnenden verantwortungsvollen Schulbetrieb. Daher hat das Land eine Art Rückfallversicherung für die Schulträger geschaffen. Ich bin davon überzeugt, dass bei den allermeisten Kommunen ohnehin auch aufgrund ihrer anderweitigen Aufgaben entsprechende Lieferbeziehungen schon lange bestehen. Wo jedoch Probleme auftreten sollten, haben wir als Land unsere Hilfe bei der Vermittlung angeboten. Wir bemühen uns als Land, die Kommunen mit Rat und in diesem Fall auch handfester Tat zur Seite zu stehen bei der Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen des Landes und beim Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte“, so Gebauer.
Zu den Anforderungen an den Infektionsschutz sowie an geeignete Hygienemaßnahmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs für angehende Absolventinnen und Absolventen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Schule und Bildung eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) eingeholt.
Auf dieser Grundlage hat das Schulministerium den Schulen und Schulträgern am 18. April 2020 Vorgaben und Handlungsempfehlungen etwa zu Größe und Zusammensetzung der Lerngruppen und Abstandsregelungen in den Schulen und Klassenräumen bereitgestellt.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort erstellen die Schulen in der Zeit bis zum kommenden Donnerstag in Abstimmung mit den Schulträgern Hygiene- und Raumnutzungskonzepte.