Gebauer: Machen großen Schritt in digitale Zukunft unserer Schulen

Nordrhein-Westfalen stattet alle Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Endgeräten aus

07.08.2020 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen stattet die rund 200.000 Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen mit digitalen Endgeräten aus. Dafür stellt die Landesregierung 103 Millionen Euro zur Verfügung. Eine entsprechende Förderrichtlinie, die den Abruf der Mittel regelt, ist heute in Kraft getreten und veröffentlicht worden. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer sieht in der Ausstattung der Lehrkräfte einen weiteren konsequenten Schritt zur erfolgreichen Digitalisierung der Schulen:

„Als erstes Bundesland stattet Nordrhein-Westfalen alle seine Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen dienstlichen Endgeräten aus. Dies ist ein weiterer Teil der größten Ausstattungsoffensive für unsere Schulen, die es je in Nordrhein-Westfalen gab. Wir verbessern spürbar die Voraussetzungen dafür, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer in einer digitalisierten Welt erfolgreich arbeiten können. Davon profitieren neben den Lehrkräften auch die Schülerinnen und Schüler.“

Die Schulträger können die Mittel bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger von öffentlichen Schulen sowie von Ersatzschulen. Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Endgeräte berechnet sich aus der Anzahl der Lehrkräfte der Schulträger im jeweiligen Einzugsbereich. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 500 Euro pro mobilem Endgerät: Dazu zählen Laptops, Notebooks und Tablets. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Lehrkräften für die Dauer ihres Dienstes zur Verfügung gestellt.

Die Mittel aus dem Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das heißt, auch Anschaffungen, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen getätigt wurden, sind förderberechtigt, sofern sie bereitgestellt wurden, um Lehrkräften die Aufgabenerledigung für dienstliche Zwecke im Zusammenhang mit Unterricht und anderen dienstlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.

Zuletzt war bereits die Förderrichtlinie zur digitalen Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf in Kraft gesetzt worden. Beide Förderrichtlinien bilden den rechtlichen Rahmen der Ausstattungsoffensive, die Teil des bislang größten Investitionspakets für die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist. Insgesamt investieren Bund, Land und Kommunen rund 350 Millionen Euro in die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen sowie für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien.

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Yvonne Gebauer, MdL

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