Lindner und Gebauer: Rot-Grün treibt Inklusion vor das Verfassungsgericht
Streit um Umsetzung der schulischen Inklusion
01.04.2014 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds hat das Angebot der rot-grünen Landesregierung zur Finanzierung der Folgekosten der schulischen Inklusion als unzureichend abgelehnt. Gleichzeitig werden die Vorbereitungen für eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land fortgesetzt.
„Der Städte- und Gemeindebund lehnt das rot-grüne Sparmodell zur Inklusion zu Recht ab. Denn die Pläne von SPD und Grünen gehen unverändert zu Lasten der schwächsten in unserer Gesellschaft - unserer Kinder und Kommunen“, kritisiert der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christian Lindner. Schulministerin Löhrmann habe dieses zentrale Projekt in eine Sackgasse manövriert. Das Verhältnis zu den Kommunen sei nach den Drohgebärden der Koalition nachhaltig gestört.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebunds hat die Vorschläge des Landes zur Umsetzung der Inklusion als unzureichend zurückgewiesen. „Jetzt rächt sich, dass die Schulministerin ein überhastetes Gesetz ohne qualitative Standards auf den Weg gebracht hat, nur um den Kommunen kein Geld geben zu müssen“, sagt Yvonne Gebauer, bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion. Der Städte- und Gemeindebund bemängelt nicht nur die ungenügende Finanzierung laufender sächlicher sowie Investitionskosten. Er verlangt zudem klarere Regelungen zu den zukünftigen Kosten für Integrationshelfer. Hierzu erklärt Yvonne Gebauer:
„Das unwürdige Gezerre um die Inklusion beschädigt inzwischen den gesamten Inklusionsprozess. Nun müssen sich Kommunen, Eltern und Lehrer auch noch auf langwierige Rechtsstreitigkeiten und fehlende finanzielle Mittel einstellen.“ Die rot-grüne Strategie ist in einer Sackgasse gelandet. FDP-Fraktionschef Christian Lindner: „Der Versuch, die kommunale Familie zu erpressen ist gescheitert. SPD und Grüne müssen sich endlich ehrlich machen. Ministerpräsidentin Kraft muss das Geschacher bei der Inklusion beenden. Der Streit vor Gericht wird für Kinder mit Behinderung und deren Eltern sonst zu einer dauerhaften Belastung.“