Mendorf: Liberale Geschäftsgrundlage für den Nichtraucherschutz
19.03.2009 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Planungssicherheit für Kölner Gastwirte
Zur gesetzlichen (Neu-)Regelung des Nichtraucherschutzes in NRW erklärt Marco Mendorf, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln:
„Endlich bekommen wir eine fundierte und tragbare Lösung im Nichtraucherschutz und die Kölner Gastwirte Planungssicherheit. Die gesetzlichen Änderungen garantieren einen Schutz für alle Nichtraucher in Gaststätten mit zwei Räumen bzw. in größeren Kneipen ab 75 m².
Andererseits bleibt den Gastronomen der Freiraum erhalten, sich bewusst für eine Raucherkneipe zu entscheiden. Alles andere wäre an der Lebenswirklichkeit vorbeigegangen und hätte vielen Gastronomen die Existenzgrundlage entzogen. Die FDP hat sich deshalb erfolgreich für die nun getroffenen Ausnahmeregelungen eingesetzt und unterstützt die nun getroffene Lösung.
In der Praxis hat sich in Köln bereits viel zum Besseren getan: In allen Restaurants gilt ein striktes Rauchverbot, auch in vielen Kneipen und Cafes haben sich die Gäste an das Rauchverbot gewöhnt oder kommen ganz gezielt in diese Lokale. Andererseits wünschen sich viele Gäste, dass in ihren Eckkneipen das Rauchen auch weiterhin erlaubt bleibt. Mit der Neuregelung des Gesetzes wird der Gesetzgeber diesem Anliegen gerecht und schafft eine liberale Geschäftsgrundlage.“