Ruffen: Mehr Bildungsgerechtigkeit durch „Extra Zeit zum Lernen“

Land-NRW unterstützt die außerschulen Bildungsangebote

23.03.2021 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 36 Millionen Euro für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ zur Verfügung. Die unlängst vom Schulministerium veröffentlichten Förderrichtlinien ermöglichen eine weitere zeitliche Flexibilisierung und erweitern den Kreis der möglichen Anbieter der Angebote. Als weitere antragsberechtigte Träger sind nunmehr die Universitäten hinzugekommen, die ebenfalls zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich beitragen und Förderanträge stellen können.

„Die vergangenen Wochen des Distanzlernens waren eine große Herausforderung für alle Beteiligten – insbesondere für diejenigen, die zu Hause keine optimalen Lernbedingungen vorfinden. Mit außerschulischen Betreuungs- und Bildungsangeboten können Schülerinnen und Schüler in Köln Bildungslücken gezielt und individuell schließen“, sagt Stefanie Ruffen, schulpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln.

Die Anträge können ab sofort bei den Bezirksregierungen von privaten oder öffentlichen Trägern gestellt werden. Durch die schnelle Umsetzung und Konkretisierung der Landesregierung können erste Programme bereits vor oder in den Osterferien stattfinden. Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum Ende des Sommers 2022 vorgesehen. Die Landesregierung geht besonders bedacht mit der aktuellen Situation um. So können die außerschulischen Bildungsangebote auch mit guten Distanzlernkonzepten angeboten werden, falls das Infektionsgeschehen vor Ort phasenweise keine Präsenzangebote zulässt. Das bietet eine langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der „Extra-Zeit zum Lernen“ soll allen Schülerinnen und Schülern aus allen Jahrgangsstufen und Schulformen zugutekommen. Für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf, also Schülerinnen und Schüler mit einer körperlichen oder geistigen Behinderungen, können darüber hinaus auch individuelle Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen im häuslichen Umfeld stattfinden. Die Konkretisierung der Förderrichtlinien macht deutlich, dass es sich dabei nicht nur um Ferienprogramme handeln kann, sondern auch um Angebote im Nachmittagsbereich oder am Wochenende.

„Nun sind die privaten und öffentlichen Träger in Köln gefragt! Wir dürfen keine Zeit verlieren, um den Schülerinnen und Schüler zahlreiche Angebote zu machen und ihre Bildungschancen zu stärken“, so Ruffen.

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Stefanie Ruffen, MdR

Stefanie Ruffen, MdR

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