Sonntags in die Bibliothek
Artikel aus der aktuellen Ausgabe KölnLiberal von Lorenz Deutsch
31.01.2020 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Öffentliche Bibliotheken sind nicht mehr das, was sie einmal waren. Wohl kaum eine Kulturinstitution hat in den letzten 15 Jahren einen so tiefgreifenden Wandel ihrer Funktion und Nutzung erlebt. Vom Ausleihort, der seit der Jahrtausendwende vor der Herausforderung stand, die neuen Medien in das Angebot zu integrieren, sind die Bibliotheken in den letzten Jahren als Ort selbst in den Vordergrund getreten. Sie sind niederschwellige Lern- und Begegnungsorte mit hoher Aufenthaltsqualität, die interkulturelle und intergenerationelle Funktionen übernehmen.
In den Großstädten dieser Welt ist dieser Wandel bereits von außen gut sichtbar. Die Bibliotheken in Amsterdam, Aarhus, Seattle oder auch Stuttgart sind architektonische
Highlights und wurden von Stararchitekten konzipiert. Bei uns in Köln ist die Stadtteilbibliothek in Kalk vom niederländischen Architekten Aat Vos umgebaut
worden. Köln-Kalk in einer Reihe mit diesen Städten: Ja! Denn mit einem vielfältigen Angebot und multifunktionellen Räumen laden diese Bibliotheken zum
Verweilen ein. Die moderne Bibliothek wandelt sich kontinuierlich von einer reinen Medienausgabestelle zu einem sogenannten „Dritten Ort“. Sie sind demnach
Orte, ähnlich der früheren Wiener
Kaffeehäuser, die als neutrale Kommunikationsräume zum Verweilen einladen und der gesellschaftlichen Begegnung, dem Austausch und der Bildung dienen.
Gerade die technische und digitale Ausstattung der modernen Bibliothek sorgt dafür, dort zu verweilen, zu lernen, zu arbeiten oder zu kommunizieren. Erweitert
wird dies durch Angebote von Programmierkursen und der Verfügbarmachung aufwändiger Infrastruktur, wie z.B. Makerspaces mit 3D-Druckern. Auch dies
bietet die Stadteilbibliothek in Köln-Kalk an und ist ein wunderbares Beispiel für einen solchen Ort.
Bibliotheken stehen als öffentliche Einrichtungen demnach in einer Reihe mit Museen, wissenschaftlichen Bibliotheken, Theatern und Kinos. Anders als diese Einrichtungen dürfen sie bislang sonntags aber nicht geöffnet haben, obwohl selbst die kirchlichen Bibliotheken häufig an Sonntagen geöffnet sind. Diese Ungleichbehandlung ist gerade mit Blick auf das veränderte Angebot der Bibliotheken nicht mehr zeitgemäß.
Bibliotheken dienen der Befriedigung kultureller Freizeitbedürfnisse, schaffen Angebote, die gerade für Familien interessant sind. Berufstätigen Eltern ist eine Nutzung der Bibliothek unter der Woche oftmals nicht möglich. Ohne eine sonntägliche Öffnung wären sie von der Nutzung der vielseitigen Angebote ausgeschlossen.
Die Öffnung der Bibliotheken schwächt die Sonntagsruhe aber nicht, sondern stärkt vielmehr den arbeitsfreien Sonntag, indem berufstätige Eltern die Bibliotheken gemeinsam mit ihren Kindern nutzen können. Zudem können die Bibliotheken eine wichtige Rolle bei der Integration übernehmen, denn es sind deutschsprachige Bücher und digitale Angebote zugänglich und durch die sonntägliche Nutzungsmöglichkeit können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene verschiedener Kulturen in einem geschützten Raum treffen und austauschen. Oftmals fungieren Bibliotheken für sozial benachteiligte Kinder als einziger Zugang zu außerschulischer Bildung und dienen auch als Treffpunkt für verschiedene Lerngruppen. Gerade in den sogenannten Problemvierteln kann die zusätzliche Öffnung der Bibliotheken so zu einer Verbesserung führen, indem Jugendlichen eine zentrale Treff- und Anlaufstelle auch am Sonntag geboten wird und sie sich nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen treffen müssen. Bibliotheken erfüllen zudem die Funktion der Begegnungs- und Austauschstätte auch für ältere, alleinstehende Menschen an Sonntagen.
Für die Sonntagsöffnung der Bibliotheken und ein gleichzeitiges Angebot einer Fachberatung ist grundsätzlich eine Änderung im Bundesarbeitszeitgesetz notwendig.
Dieses Vorhaben klingt komplizierter als es ist, denn auf Bundesebene müssten eigentlich für die Sonntagsöffnung nur 25 Buchstaben bei „wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken“ gestrichen werden, so dass dort nur noch „Bibliotheken“ steht. Dieses Vorhaben wird seit langer Zeit blockiert.
Wir mussten also einen Weg auf Landesebene finden, um Bewegung in diese Frage zu bekommen. Die Suche hat zur Bedarfsgewerbeverordnung NRW geführt. Sie erlaubt es den Ländern, durch Rechtsverordnung Ausnahmen von dem Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen vorzunehmen, wenn der Bund von seiner Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Wie oben schon beschrieben gibt es viele gute Gründe für die Sonntagsöffnung der Bibliotheken. Um das auch gesetzlich zu würdigen, haben wir gleichzeitig die Funktionsbeschreibung der Bibliotheken im Kulturfördergesetz präzisiert, um so für etwaige juristische Überprüfungen eine belastbare Grundlage in Gesetzesform zu haben. Dieses Vorgehen hat sich bewährt.
Eine große parlamentarische Anhörung zu dem Thema im Landtag hat viel positive Resonanz von Seiten der Beteiligten gebracht: Bibliotheken, Berufsverbände,
Sachverständige. Auch die evangelische und die katholische Kirche haben den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt, weil sie eine Ergänzung ihres eigenen Angebotes erkannt haben. Nur die Gewerkschaften sahen das Vorhaben der Sonntagsarbeit für ihre Beschäftigten kritisch. Im Landtag ist das Gesetz dann im Oktober mit Zustimmung aller Fraktionen (!) beschlossen worden. In Köln haben wir im Haushaltsbündnis mit CDU und Grünen städtische Mittel für 2020 in Höhen von 220.000 € bereit gestellt, so dass die Kölner Stadtbibliothek Pilotprojekt für dieses Thema sein kann. Die Kölnerinnen und Kölner werden also bald Gelegenheit haben, die städtischen Bibliotheken auch sonntags besuchen zu können.






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