Staatssekretär Brendel zu Gast im Liberalen Arbeitskreis Innen + Recht
06.10.2009 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Widerspruchsverfahren, Verwaltungsstrukturreform und Dienstleistungsrichtlinie waren Themen
Bereits vor geraumer Zeit waren NRW-Innenstaatssekretär Karl Peter Brendel und der Leiter der Stabsstelle Verwaltungsstrukturreform NRW, Christoph Gusovius, Gäste im Arbeitskreis Innen + Recht. Unter dem Oberbegriff „Verwaltungsmodernisierung“ wurden aktuelle Themen von Staatssekretär Brendel vorgetragen und mit den Teilnehmern diskutiert.
Seit dem 1. November 2007 wurden die verwaltungsgerichtlichen Widerspruchsverfahren gestrafft, da ohnehin in nur ca. sieben Prozent aller Fälle die Widerspruchsbehörden in der Vergangenheit anders als die Ausgangsbehörden entschieden hatten. Das Widerspruchsverfahren wurde überall da abgeschafft, wo es in aller Regel erfolglos und deshalb aus der Sicht des Bürgers nur ein zeitraubendes Durchlaufverfahren für eine alsdann sowieso "notwendige" Klage war. Staatssekretär Brendel erklärte, dass jetzt ein Bürger z.B. beispielsweise gegen die Versagung einer bau-, gaststätten- oder gewerberechtlichen Genehmigung direkt klagen und somit schneller zu seinem Recht kommt. Doch auch beim Widerspruchsverfahren selbst hat es eine wesentliche Änderung gegeben: Es entscheidet nicht mehr die nächsthöhere Behörde über den Widerspruch (Devolutiveffekt), sondern die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Nächstes Thema war die Verwaltungsstrukturreform. Wesentliche Elemente sind dabei:
• Stärkung der Bezirksregierungen: die Mittelbehörden repräsentieren alle Fachverwaltungen in der Fläche. Damit geht NRW den entgegengesetzten Weg z.B. zu Niedersachsen, die derzeit die Bezirksregierungen auflösen.
• Damit einher geht die Auflösung von eigenständigen Verwaltungseinheiten, wie z.B. der Vermessungs- und Katasterverwaltung, die den Bezirksregierungen angegleidert werden oder die Straffung von Sonderverwaltungen.
• Ebenso wird die IT im Lande durch die Schaffung von IT.NRW gestrafft. Hier wird es in Zukunft weitere Umstrukturierungsmaßnahmen geben.
Letzer Themenkomplex war die Dienstleistungsrichtlinie. Hier hat sich NRW entschieden, landesweit 18 Einheitliche Ansprechpartner einzurichten, also in erster Linie Internetportale, in denen sämtliche In- und Ausländer ihre Unternehmen gründen und Gewerbe an- oder abmelden können. Die Zahl 18 ist dabei als Kompromiss anzusehen. Da die Kommunen darauf drängten, dass jeder Kreis bzw. kreisfreie Stadt einen eigenen Einheitlichen Ansprechpartner bekommt. NRW liegt in diesem Vorhaben europaweit durchaus nicht auf den vorderen Plätzen, aber auch nicht auf den hinteren.
Abschließend wurden noch Themen angesprochen, die in der Zukunft eine Rolle spielen könnten, wie z.B. d-nrw oder insbesondere das Meldewesen. Die Teilnehmer dieser ausgewöhnlichen Arbeitskreissitzung zogen eine äußerst positive Bilanz des Abends und dankten Staatssekretär Brendel und Herrn Gusovius.