Sterck: Vertrauen in Stadtdirektor erschüttert
FDP fordert wegen Neuauszählung Sondersitzung des Rates
25.03.2015 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Das Verwaltungsgericht hat der Klage der CDU bezüglich der Auszählung im Briefwahlstimmbezirk 20874 (RodenkrichenII/Weiß/Sürth) stattgegeben. Das Verwaltungsgericht bestätigt, wie schon CDU und FDP im Wahlprüfungsausschuss immer wieder kritisierten, Unstimmigkeiten bei der Wahlergebnisfeststellung, die eine Überprüfung der Auszählung notwendig machen. Dazu erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Ralph Sterck:
„Das Verwaltungsgericht hat dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger nun ihrer Wahlentscheidung wieder vertrauen dürfen. Der Weigerung von Stadtdirektor Kahlen und der SPD mit abenteuerlichen Argumenten, das fragwürdige Wahlergebnis in einem Briefwahlstimmbezirk überprüfen zu lassen, hat das Gericht die Rote Karte gezeigt und damit für Gerechtigkeit gesorgt.
Die FDP wollte immer Klarheit und Wahrheit bei dem Wahlkreisergebnis haben. Die Wählerinnen und Wähler müssen darauf vertrauen, dass ihre Stimmen richtig gezählt werden. Das ist nur mit einer Neuauszählung dieses Wahlkreises möglich. Das Recht, einzelne Stimmbezirke auszuzählen, hat der Wahlprüfungsausschuss. Dieses Recht wurde den Ausschussmitgliedern von CDU und FDP mit fadenscheinigen Argumenten verwehrt.
Das Gericht sah bei der Dokumentation der Auszählung in dem Briefwahlstimmbezirk in Rodenkirchen Unregelmäßigkeiten. Stadtdirektor Kahlen hat als Wahlleiter immer wieder erklärt und dem Rat auch schriftlich versichert, dass alles korrekt gelaufen sei. Damit ist der Rat falsch unterrichtet worden und ein großer Vertrauensschaden an der Redlichkeit des Stadtdirektors und der Verwaltung entstanden.
Die FDP ist entsetzt, mit welch harten Bandagen eine SPD geführte Verwaltung kämpft, um ein Stimmergebnis nicht überprüfen lassen zu müssen, durch das die SPD das Mandat von Oberbürgermeisterkandidat Jochen Ott hätte verlieren können. Das ist ein Skandal, der aufgeklärt werden muss. Bei wahrheitswidriger Unterrichtung des Rates muss das zu personellen Konsequenzen führen. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion werden wir beraten, inwieweit eine Sondersitzung des Rates erforderlich ist. Hier können die notwendigen Schritte zur Neuauszählung beschlossen werden.“






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