Verwaltungsgericht setzt Abwahl aus

30.07.2003 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Sterck: OB soll sich eines Besseren besinnen Lange Stunden des Wartens hat die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hinter sich. Nachdem CDU und Grüne gestern am späten Abend in der Ratssitzung nach einer langen, engagierten Debatte die Abwahl der liberalen Aufsichtsratsmitglieder gegen alle guten Ratschläge durchgezogen hatten, legte die FDP noch in der Nacht Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Es ging um jede Minute, denn am Mittwoch fand bereits um 10.30 Uhr mit dem Sportstätten-Finanzausschuss die erste Sitzung eines Aufsichtsratsgremiums statt, von dem die FDP ausgeschlossen werden sollte. „Ich sehe der Entscheidung mit Gelassenheit entgegen, denn ich vertraue auf den Rechtsstaat“, hatte FDP-Fraktionschef Ralph Sterck noch in der Ratsdebatte gesagt. Und behielt Recht! Am Morgen informierte Verwaltungsgerichtspräsident Dr. Arntz Oberbürgermeister Schramma zunächst telefonisch über die Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln und faxte den schriftlichen Beschluss am Vormittag hinterher: „Dem Antragsgegner wird zur vorläufigen Sicherung der Rechte der antragstellenden Fraktion im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 29. Juli 2003 hinsichtlich der Abberufung des Mitglieds Ulrich Breite aus dem Aufsichtsrat der Kölner Sportstätten GmbH bis zur endgültigen Entscheidung auszusetzen.“ In der Begründung heißt es, dass „gegen die Abberufung gravierende rechtliche Bedenken“ bestünden. „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt und freuen uns über die Entscheidung“, erklärt Sterck dazu. Jetzt gehe es darum, auch für die übrigen Gremien diese Entscheidung des Gerichts bestätigt zu bekommen. Doch dafür habe man mehr Zeit, da in der Sommerpause keine Sitzungen der Aufsichtsräte anstünden. „Ich hoffe nach wie vor, dass sich der Oberbürgermeister eines Besseren besinnt und den Ratsbeschluss als rechtswidrig beanstandet“, meint Sterck in Richtung des Stadtoberhaupts, das dem CDU-Antrag am Vortag noch zugestimmt hatte. Dies würde die Einschaltung des Regierungspräsidenten und die weitere Befassung des Verwaltungsgerichtes entbehrlich machen und der Demokratie und dem Minderheitenschutz zu seinem Recht verhelfen. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema „schwarz-grün“ in Köln.

Feedback geben