Zwischen ärztlicher Ethik und selbstbestimmtem Leben und Sterben
FDP lädt zur Diskussion um Patientenverfügung
17.07.2013 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Die FDP-Köln lädt ein zur Diskussion rund um Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Als Referenten stehen Gabriele Molitor, MdB, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages, und Wolfgang Krüger, Fachanwalt für Familienrecht aus Köln, für Fragen Rede und Antwort.
Montag, den 22. Juli 2013, um 19.00 Uhr in die Frankenwerft 35 in der Kölner Altstadt (2. OG Landesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks).
Die moderne Medizin bietet vielen schwerkranken Menschen Hoffnung auf Hilfe. Andererseits ist es ihr möglich, Menschen über lange Zeit in einem Zustand zwischen Leben und Tod zu halten. Viele Menschen haben Angst vor einem solchen Zustand, in dem sie selbst nicht mehr in der Lage sind, einen freien Willen zu Art und Umfang der ärztlichen und pflegerischen Behandlung zu bilden oder zu äußern.
Zu Unrecht wird oft angenommen, die Familienangehörigen seien automatisch zu Entscheidungen in dieser Frage befugt. Hinzu kommt, dass Angehörige oder andere nahestehende Personen auch oft emotional gar nicht oder nur sehr schwer in der Lage sind, Entscheidungen dieser Art zu treffen. Viele Menschen möchten Vorsorge treffen, am Ende ihres Lebens nicht der Automatik lebenserhaltender Maßnahmen ausgeliefert zu sein, die aus Sicht vieler nur die Qualen verlängern.
Nach 40 Jahren intensiver Diskussionen mit Beteiligung vor allem von Juristen, Medizinern, Ethikern und Politikern gibt es seit 2009 erstmals eine juristische Definition einer Willenserklärung zur Selbstbestimmung am Lebensende. Patienten haben das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen.
Mit einer Patientenverfügung können Menschen ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung wahrnehmen und Ärzte und Pflegepersonal anweisen, bestimmte medizinische und pflegerische Maßnahmen nach ihren persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Gleichzeitig nehmen sie damit ihren Angehörigen einen Teil der Belastung ab, indem sie selbst Verantwortung für schwierige Entscheidungen übernehmen.
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z.B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Viele Menschen sind immer noch sehr unsicher im Zusammenhang mit Willenserklärungen zur Selbstbestimmung am Lebensende. Aus diesem Grunde bietet die FDP-Köln die Möglichkeit, Fragen zu beantworten.