Leistungsnovelle zum Wohngeld
05.02.2015 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Antragsteller haben gebeten, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05.02.2015 aufzunehmen, der so beschlossen wurde.
Beschluss
Der Rat unterstützt ausdrücklich die Positionen des Städtetages NRW vom 19.11.2014 zur Leistungsnovelle des Wohngeldes.
1. Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Wohngeld-novelle zu beschleunigen und spätestens zum 01.10.2015 in Kraft zu setzen. Für März ist der Kabinettsbeschluss vorgesehen. In Großstädten wie Köln sind die Mieten seit der letzten Anhebung des Wohngeldes 2009 überdurchschnittlich stark gestiegen. Demzufolge werden viele Kölnerinnen und Kölner von der Anhebung profitieren.
2. Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, eine Heizkostenpauschale – wie bereits 2009-2011 im Wohngeldgesetz (WoGG) verankert – wieder einzuführen.
3. Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, den Zuschnitt der Mietstufen zu überprüfen und an dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Mietpreisindex auszurichten.
4. Der Rat der Stadt Köln fordert die Bundesregierung auf, eine Dynamisierung des Wohngeldes, wie sie der Städtetag NRW fordert, zu beschließen.
Begründung
Die letzte Anpassung des Wohngeldes unter Berücksichtigung von erhöhten Einkommens-und Mietobergrenzen erfolgte 2009. Sie beinhaltete eine Anrechnung der Heizkosten. Die Streichung der Heizkostenkomponente in 2011 bedeutete de facto eine Kürzung des Wohn-geldes. Seit 2011 sind ca. 4000 Haushalte in Köln aus der Förderung herausgefallen. Dies sind rd. 38% der Berechtigten (Dez. 2010 – 10239 Haushalte / Dez. 2014 – 6340 Haushalte = Verringerung um 38%). Die Kaltmieten sind zwischen 2010 und 2013 um ca. 20% gestiegen.
Gleichzeitig sind sowohl die Mietobergrenzen, als auch die Regelsätze im Sozialgesetzbuch 2. Teil (SGB II) gestiegen. Dies bedeutet zum einen, dass immer mehr Haushalte gezwungen sind Leistungen nach dem SGB II zu beantragen, und zum anderen eine verdeckte Um-verteilung von Sozialausgaben vom Bund auf die Kommune, was der ursprünglichen Intention des Instrumentes Wohngeld widerspricht.
Ohne Wohngeldnovelle wird auch in den nächsten Jahren eine große Zahl von Haushalten aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Dazu tragen mutmaßlich die weiter steigenden Mieten in Ballungsräumen sowie steigende Heiz- und Stromkosten bei.
Aufgrund der weiter anwachsenden Bevölkerung Kölns, der knappen Fläche für Wohnungs-neubauten und den dadurch zu erwartenden weiteren überproportionalen Mietsteigerungen in Köln ist der Zuschnitt der Mietstufen nicht mehr zutreffend. Die Ausrichtung an den Mieten, die bei einer Wohngeldbewilligung berücksichtigt werden, verfälscht das Ergebnis. Gerade Städte mit hohen Mietpreissteigerungen werden hierdurch benachteiligt.
Allein die regelmäßige Anpassung an die Mietpreis- und Einkommensentwicklung kann eine beständige Förderung durch Wohngeld sicherstellen.