Umsetzung der Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge
13.06.2016 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 28.06.2016 setzen zu lassen.
Laut Gesetzgeber sind minderjährige Flüchtlinge ab dem Tag ihrer Registrierung in Köln schulpflichtig. Die Kommunen sind ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, „zeitnah“ einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen.
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:
1. In welchem Zeitraum ab Registrierung wurden bisher in der Regel die Plätze zugewiesen?
2. Werden die empfohlenen maximalen Klassengrößen von 18 Schülerinnen und Schülern in jedem Fall eingehalten? Wenn die empfohlene maximale Klassengröße nicht in jedem Fall eingehalten werden kann, wie groß ist die Klassenfrequenz im Durchschnitt?
3. Nach welchen Kriterien werden die Schülerinnen und Schüler in die verschiedenen Schulformen verteilt und inwieweit können diese Kriterien immer eingehalten werden?
4. Welche Vorgaben bzw. Hilfestellungen bekommen die Schulen zur Unterrichtung der minderjährigen Schüler und welche Qualifikationen des Lehrpersonals werden voraus gesetzt?
5. Inwieweit gibt es Kontrollen seitens des Schulamtes zum Besuch des Unterrichts durch minderjährige schulpflichtige Kinder und dessen Wirksamkeit?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ulrich Breite
Geschäftsführer