Zurückhaltung bei Vergnügungssteuer richtig

05.12.2002 Meldung FDP-Fraktion

Zum 31.12.2002 endet in NRW die Koppelung der kommunalen Vergnügungssteuer an durch Landesgesetze vorgeschriebene Höchstgrenzen. Das Hebesatzrecht für die Vergnügungssteuer wird damit komplett auf die Kommunen übertragen. Die klammen Kommunen werden damit verleitet, ihre leeren Kassen mittels einer kräftigen Erhöhung der Vergnügungssteuer aufzufüllen. Die Verwaltung der Stadt Köln hat nun zur nächsten Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) eine Vorlage erstellt, die zunächst Zurückhaltung im Hinblick auf eine etwaige Steuererhöhung übt. Darauf hatten die Liberalen im Vorfeld durch öffentliche Äußerungen und Stellungnahmen gegenüber der Verwaltung hingewirkt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dietmar Repgen: „Die FDP-Fraktion begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Zurückhaltung und die Beibehaltung des status quo bei der Vergnügungssteuer. Jede Erhöhung würde nämlich die Automatenbranche zusätzlich belasten und weitere Arbeitsplätze akut gefährden. Es ist der richtige Weg, im nächsten Jahr mit allen Betroffenen das Gespräch zu suchen, bevor Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Vergnügungssteuer getroffen werden. Aus unserer Haltung mache ich dabei keinen Hehl: Wir meinen, dass die Vergnügungssteuer überhaupt nicht mehr in die heutige Landschaft passt und daher abgeschafft gehört. Das Land wäscht sich mit der Übertragung der Verantwortung auf die Kommunen rein nach dem Motto: ‚Wenn Ihr kein Geld habt, dann erhöht doch die Steuern!‘ Das aber ist mit der FDP nicht zu machen. Bund und Land sind für das finanzielle Desaster der Kommunen verantwortlich. Wir sollten als Stadt Köln Bund und Land daher nicht aus der Verantwortung entlassen – abgesehen davon, dass die Erhöhung der Vergnügungssteuer, die aufkommensmäßig der Gruppe der ‚Bagatellsteuern‘ zuzurechnen ist, für die Sanierung der kommunalen Haushalte überhaupt nicht taugt. Die Verwaltung ist daher dafür zu loben, dass sie nicht zur Steuererhöhungskeule greift. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Vergnügungssteuer auch künftig im Rahmen bleibt, wenn sie schon nicht abgeschafft werden kann. Der Städte- und Gemeindebund hat hierfür eine Mustersatzung erarbeitet, die Richtschnur für die künftige Diskussion sein kann. Es muss aber auch an dieser Stelle wieder deutlich gesagt werden: Wir brauchen endlich eine kommunale Finanzreform! Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission muss endlich Ergebnisse produzieren! Wenn die Finanzausstattung der Kommunen endlich auf neue Beine gestellt würde, müssten wir über die Zukunft der Vergnügungssteuer mitunter gar nicht mehr diskutieren – die könnten wir dann nämlich abschaffen!“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.

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