Ab sofort ist Briefwahl möglich

14.08.2009 Meldung Innenministerium NRW

Wahlbenachrichtigungen sind verschickt

Die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger können in dieser Woche (10. bis 14. August) die Wählerverzeichnisse während der allgemeinen Öffnungszeiten der Wahlämter einsehen. “Wer bislang keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis Freitag (14. August) mit dem Wahlamt des Wohnortes in Verbindung setzen“, erklärte Landeswahlleiterin Helga Block. “Dann kann noch rechtzeitig eine Nachprüfung und eine Berichtigung erfolgen.“

Diese Frist gilt auch für die Antragstellung von Unionsbürgerinnen und -bürgern. Sie sind von der Meldepflicht befreit und können daher nicht von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse aufgenommen werden.

In Nordrhein-Westfalen sind etwa 14,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger (7,4 Mio. Frauen) zu den Kommunalwahlen am 30. August wahlberechtigt. Darunter sind etwa 550 000 Unionsbürgerinnen und -bürger. Erstmals dürfen rund 457.000 junge Frauen und 480.000 junge Männer (Geburtsjahrgänge 1989 bis 1993) an den Wahlen teilnehmen (Quelle: Bevölkerungsstatistik des Landesbetriebs IT.NRW).

Wahlberechtigt zur Rats- bzw. Kreistagswahl und zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamten ((Ober-)Bürgermeister und Landräte) ist:
- wer am Wahltag (30. August 2009) die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten besitzt, 
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und 
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (seit dem 14. August 2009) im jeweiligen Wahlgebiet (Gemeindegebiet bzw. Kreisgebiet) seine (Haupt-)Wohnung hat. 

An der Wahl der Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte dürfen alle mindestens sechszehnjährigen Deutschen und EU-Staatsangehörigen teilnehmen, die in dem jeweiligen Stadtbezirk zur Ratswahl berechtigt sind. 

„Wer an der Kommunalwahl per Briefwahl teilnehmen möchte, kann die dazu erforderlichen Unterlagen auf Antrag erhalten“, so die Landeswahlleiterin. Der Antrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich im Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für andere Wahlberechtigte beantragt werden.

Bei schriftlichen Anträgen sollte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und der Antrag an der vorgesehenen Stelle unterzeichnet werden. Die Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet. 

Wer den Antrag auf Briefwahl persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen im Wahlamt den Antragstellerinnen und Antragstellern unmittelbar ausgehändigt. So kann sofort an Ort und Stelle gewählt werden.

Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden, wenn diese hierzu bevollmächtigt ist. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen. „Diese Regelung wurde eingeführt, um Missbrauch zu vermeiden“, erklärte die Landeswahlleiterin.

Die Briefwahlunterlagen können nur bis Freitag, den 28. August 2009, 18.00 Uhr, beim Wahlamt am Wohnort beantragt werden. Ausnahmsweise ist die Beantragung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr möglich, wenn der/die Wahlberechtigte nachweisbar plötzlich erkrankt ist und deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Umständen aufsuchen kann. Gleiches gilt wenn der/die Wahlberechtigte unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

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