Gebauer: Erweiterung, Unterstützung und Entlastung sorgen für faire Bedingungen und anerkannte Abschlüsse
Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021
25.02.2021 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Einleitung der Verbändebeteiligung zum Bildungssicherungsgesetz 2021. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Unseren Schülerinnen und Schülern sollen auch in diesem Jahr durch die Pandemie keine Nachteile für ihre Bildungs- und Berufswege entstehen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz ist ein weiterer Baustein zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen in diesem Schuljahr. Mit den bereits getroffenen Maßnahmen haben wir schon nötige Anpassungen vorgenommen, die ohne eine gesetzliche Grundlage geregelt werden konnten. Mit den ergänzenden Maßnahmen im Bildungssicherungsgesetz reagieren wir angemessen auf den Verlauf des Schuljahres und die Auswirkungen der Pandemie für unsere Schülerinnen und Schüler.“
Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs des Bildungssicherungsgesetzes 2021:
- Am Ende der Erprobungsstufe soll die Klassenkonferenz auf der Grundlage der erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage dazu treffen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel soll jedoch ausnahmsweise und nach Beratung durch die Schule den Eltern überlassen werden.
- Am Ende dieses Schuljahres wird es Versetzungsentscheidungen geben. Durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf dem Verordnungsweg soll außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht werden ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
- Zentrale schriftliche Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr nicht statt.
- Die Zentralen Abschlussverfahren in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, kurz ZP 10, werden in diesem Schuljahr wieder mit landeseinheitlichen Aufgaben für die schriftliche Prüfung durchgeführt. Die Rückkehr in den Präsenzunterricht für die Abschlussklassen ermöglicht eine angemessene Prüfungsvorbereitung für die ab dem 19. Mai beginnenden Zentralen Prüfungen.
- Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe geben. Das hat zur Folge, dass Minderleistungen aus dem zweiten Halbjahr in einem Fach nicht berücksichtigt werden.
Die Landesregierung hat bereits in zentralen Punkten Anpassungen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und der Schulen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vorgenommen, die faire Bedingungen auch für den Abschlussjahrgang 2021 schafft:
Maßnahmenpaket für das Zentralabitur an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen:
- Verschiebung des Beginns der Abiturprüfungen um neun Tage vom 14. April auf den 23. April 2021.
- Diese Tage bis zum 22. April 2021 bedeuten für die Prüflinge, dass in diesem Zeitraum kein regulärer Unterricht stattfindet.
Stattdessen findet eine gezielte, verpflichtende Vorbereitung, unterstützt durch die Lehrkräfte in den Abiturprüfungsfächern statt. - Erweiterung der Aufgabenauswahl für die Lehrkräfte bzw. Prüflinge.
Die Aufgabenkommissionen haben für die Prüfungen in diesem Jahr zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler treffsicher zwischen Aufgaben jene auswählen, die zum in ihren Kursen erteilten Unterricht besser passen. - Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins für Schülerinnen und Schüler, die im Haupttermin an drei unmittelbar aufeinander folgenden Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten, nach Beratung durch die Schule.
- Die externe Zweitkorrektur entfällt, es findet eine interne Zweitkorrektur statt.
Maßnahmen für Zentrale Prüfungen in Klasse 10:
Vor dem Hintergrund der besonderen Situation wurden einmalig für das Schuljahr 2020/2021 eine Reihe von Maßnahmen für die Zentralen Prüfungen 10 getroffen.
Die Maßnahmen wurden per Erlass vom 18.08.2020 über die Bezirksregierungen den Schulen bekannt gegeben. Sie umfassen:
- die Verschiebung des Beginns der Prüfungstermine im Frühjahr 2021 auf den 19. Mai 2021,
- die Konkretisierung der fachlichen Vorgaben,
- die Bereitstellung zusätzlicher Auswahlmöglichkeiten bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben einiger Prüfungsfächer, sowie
- zusätzliche Modifikationen der Bewertungsraster in den Unterlagen für die Lehrkräfte, durch die die vor dem Hintergrund des tatsächlich erteilten Unterrichts entstehenden Spielräume in den Bewertungen deutlicher werden.
„Wir werden die Schulen in Nordrhein-Westfalen bei der Bewältigung der Pandemie weiter eng begleiten und bei Bedarf weitere notwendige Schritte zur Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler ergreifen.“