MSB NRW - Neue Kommission nimmt ihre Arbeit auf
Ministerin Gebauer: Ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht
21.05.2021 Meldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Schulministerin Gebauer begrüßt am heutigen Montag die islamischen Organisationen und designierten Mitglieder der künftigen Kommission, die mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gestalten werden. Die Verträge zur Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht nach dem Kommissionsmodell sind unterzeichnet worden. Die Kommission kann somit ihre Arbeit aufnehmen und den bisherigen Beirat als feste Vertretung islamischer Glaubensgemeinschaften gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Fragen des islamischen Religionsunterrichts ablösen. Nach dem neuen Modell wird nunmehr die Kommission dem Land als Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen. Sie nimmt die einer Religionsgemeinschaft zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, analog zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und evangelischen Religionsunterricht.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts ist eine überparteiliche, seit vielen Jahren kontinuierlich angegangene Aufgabe in Nordrhein-Westfalen. Die damalige Schulministerin Sylvia Löhrmann hat – unterstützt von einer breiten parlamentarischen fraktionsübergreifenden Mehrheit – den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen eingeführt, und für mich war es Auftrag und Selbstverständlichkeit zugleich, das Angebot weiter auszubauen. Der islamische Religionsunterricht in der Schule ist für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Signal für ihre Identität. Der Grundstein für das neue Kommissionmodell ist gelegt. Damit gehen wir als Landesregierung einen neuen wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen.“
Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung die Interessen und Anliegen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das religiöse Einvernehmen mit neuen, in staatlicher Verantwortung erarbeiteten Kernlehrplänen, die Erteilung der Idschaza (Lehrerteilung für den islamischen Religionsunterricht) sowie die Beteiligung bei der Genehmigung von Lernmitteln.
Nachdem der Landtag das Gesetz zum islamischen Religionsunterricht mit dem Kommissionsmodell fraktionsübergreifend verabschiedet hat, hat die Landesregierung Gespräche mit verschiedenen islamischen Organisationen geführt und nach einem umfassenden Prüfungsprozess entschieden, welche Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag mit dem Land zur Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht erfüllen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die Organisation in der Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht eigenständig und staatsunabhängig ist und die Verfassungsprinzipien achtet.
Sechs nordrhein-westfälische islamische Organisationen erfüllen nach Prüfung der Landesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen und haben sich mit der Unterzeichnung des Vertrages entschieden, mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gemeinsam zu gestalten. Dies sind:
· Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG)
· Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)
· Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD)
· Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW)
· Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD)
· Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)
Jede dieser islamischen Organisationen hat eine theologisch, religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder vergleichbar qualifizierte Person als Mitglied für die Kommission benannt sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, so dass sich die Kommission nun konstituieren kann. Die Zusammensetzung der Kommission ist nicht abschließend, sondern kann künftig auch verändert werden.
„Die Umsetzung des Kommissionsmodells ist ein Zeichen für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den islamischen Organisationen und der Landesregierung in den vergangenen Jahren und ein großer weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht. Ich bedanke mich herzlich für die Bereitschaft der Organisationen, an der Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts mitzuwirken. Mit den designierten Mitgliedern wird die Kommission fachlich kompetent besetzt sein und ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen können. In einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe werden wir gemeinsam ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht aufschlagen und den Ausbau fortsetzen – auf unserem Weg zu einem islamischen Religionsunterricht für alle muslimischen Kinder“, so Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer abschließend.