Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile in der linksrheinischen Innenstadt
Gemeinsamer Änderungsantrag von CDU und FDP zur Neueinteilung und Umbenennung der Stadtteile
03.02.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Mit Wirkung vom 01.01.2023 erhält § 1 (Stadtgebiet und Stadtbezirke) Absatz 2, Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 09.04.2021 folgende Fassung:
Stadtbezirk 1 (Innenstadt)
Agnesviertel, Apostelnviertel (Apostelnviertel, Griechenmarktviertel, Mauritiusviertel), Belgisches Viertel, Eigelsteinviertel (Eigelsteinviertel, Ursulaviertel), Gereonsviertel (Andreasviertel, Friesenviertel, Gereonsviertel), Kunibertsviertel, Martinsviertel, Pantaleonsviertel, Rathausviertel (Kapitolsviertel, Rathausviertel), Rathenauviertel (Rathenauviertel, Kwartier Latäng), Severinsviertel (Georgsviertel, Severinsviertel), Stadtgartenviertel (Mediapark, Stadtgartenviertel), Südstadt, Volksgarten.
Die in § 1 Absatz 1 genannte Karte wird wie in der Anlage beschrieben geändert.