Abfallplanung

20.05.2015 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 02. Juni 2015 zu setzen.

Der Ausschuss beschließt folgende Resolution: 

Die Stadt Köln fordert die Landesregierung auf, den vorliegenden Entwurf einer Abfallwirtschaftsplanung zu überarbeiten.
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Landes müssen Entsorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit gleichberechtigt berücksichtigt werden. In diesem Sinne sollen insbesondere innerhalb des Bundeslandes Monopole und Oligopole durch Zuweisung von Menschen und ihren Hausmülltonnen zu einzelnen oder kleinen Gruppen von Entsorgungseinrichtungen vermieden werden. Eine umweltoptimierte Logistik ist ein Teil der Umweltverträglichkeit und lässt sich mit Anlieferkonzepten, wie es Köln hat, besser erreichen.

Begründung:

Das Bundeskartellamt hat den Markt für Hausmüll bereits mehrfach untersucht. Dazu gehörten die Untersuchungen im Fall der Übernahme der Aktivitäten der Firma Trinekens durch die RWE und der anschließende Verkauf an die Firma Remondis, die beide im Internet veröffentlicht sind. Dabei stellte sich heraus, dass Nordrhein-Westfalen ein so gut wie abgeschlossener Entsorgungsraum ist. Damit hat die Landesregierung auch ohne weitere Eingriffe die Kontrolle über die Hausmüll-Stoffströme im Land.

Nachhaltige Abfallwirtschaft verbindet Entsorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Die Entsorgungssicherheit ist bestmöglich gegeben, wenn die Gesamtkapazität der Entsorgungseinrichtungen unseres Landes für alle Menschen grundsätzlich gleich zugänglich ist. So lassen sich geplante und ungeplante Ausfälle ebenso abfedern wie ggf. ein ökologisch wünschenswerter Rückbau einer Altanlage. Eine Überwachung durch die Landesregierung ist auch bei einem einheitlichen Entsorgungsraum NRW gegeben.

Die Landesregierung erhebt die Distanz zwischen grauer Tonne und Entsorgungseinrichtung zum wichtigsten, fast alleinigen Kriterium für eine Umweltverträglichkeit der Entsorgung. Die-se hängt aber nur zu einem Teil an der Distanz: die Bahn ist, wie das Beispiel Köln zeigt, sehr zuverlässig, wenn es darum geht, Hausmüll umweltfreundlich zu transportieren. Möglicherweise ist auch das Binnenschiff geeignet. Darüber hinaus sind Kraft-Wärme-Kopplung und Schadstoffausstoß bei der Umweltverträglichkeit zu berücksichtigen.

Sozialverträglichkeit ist an die Wirtschaftlichkeit von Logistik und Entsorgung gebunden. Das gilt speziell dann, wenn Leistungen über die Hausmüllentsorgung hinaus aus guten Gründen in der Abfallgebühr abgebildet werden und wenn Mindestvolumina aus ebenfalls gutem Grund Anreize zur Müllvermeidung begrenzen. Es ist im Interesse jedes Menschen in Nordrhein-Westfalen, speziell der sozial Schwächeren, Zugang zu der wirtschaftlichsten Kombination aus Entsorgungsanlage und Logistik zu haben.

Unter der Berücksichtigung von Bahntransport kann auch für Menschen aus Eifel und Westfalen die Kölner Anlage von sozialem Interesse sein. Unter dem Gesichtspunkt ist Wettbewerb der Anlagen sozial gerechtfertigt auch dann, wenn damit Veränderungen in der Entsorgungsinfrastruktur des Landes verbunden sind.

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