Antikorruptionsrichtlinien der Stadt Köln
Anfrage im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
28.11.2022 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Nicht nur bei kommunalen Unternehmen auch innerhalb der Stadtverwaltung selbst ist die Stadt Köln verpflichtet, Korruption entschieden zu bekämpfen. Neben dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) bilden zahlreiche Richtlinien, Verordnungen und Leitfaden die Grundlage für das innerbehördliche Handeln. Diese lassen sich auf der Homepage der Stadt Köln einsehen (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausbildung-karriere-bei-der-stadt/antikorruption/ download-service).
Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche dort nicht aufgeführten internen Verfügungen, Dienstvereinbarungen, Compliance-Regelungen (o.ä.) gelten darüber hinaus für die Stadtverwaltung Köln?
- Welche Richtlinien und Verordnungen wurden innerhalb der letzten drei Jahre angepasst bzw. neu beschlossen?
- In welche Risikogruppe (gem. der städtischen Rotationsrichtlinie) wurde der Bereich des Ausländeramtes von der Stadtverwaltung eingruppiert?
- Unter welchen Bedingungen wird von einer vorgeschriebenen Rotation in einem zuvor als korruptionsgefährdend eingestuften Bereich abgesehen?
- Falls im Bereich des Ausländeramtes von einer erforderlichen Rotation abgesehen worden ist, welche Maßnahmen zur Kompensation wurden gem. §12 Absatz 2 Satz 1 KorruptionsbG ergriffen und welche Alternativmaßnahmen zur Umstrukturierung der Aufgabengebiete wurden gem. der Rotationsrichtlinie geprüft? Wie wurde die vorgegebene Revisionsfunktion gestärkt?