Anwendung der Naturdenkmalverordnung
15.07.2010 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 30.08.2010 setzen lassen.
Die Kölner Naturdenkmalverordnung gibt der Stadt einerseits die Möglichkeit, Bäume, Baumgruppen und Alleen zu schützen. Andererseits können auch sonstige archäologisch, natur- oder bodenkundlich wichtige Flächen unter Schutz gestellt werden. Die Stadt Köln nutzt heute nur die erste Möglichkeit. Der Fall des „Nippeser Tälches“ war der einzige uns bekannte Fall, der im Ausschuss für Umwelt und Grün beraten wurde, obwohl z. B. beim Regionale-Projekt „Frechener Bach“ der Verlauf des Baches an ein Bodendenkmal angepasst wurde. Es scheint also durchaus Flächen zu geben, die es wert wären, als Naturdenkmal geschützt zu werden.
Angesichts dessen bittet die FDP-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gibt es aus Sicht der Fachverwaltungen auf kommunaler oder Landesebene auf dem Stadtgebiet irgendwo Flächen, die schutzwürdig im Sinne der Naturdenkmalverordnung sein könnten?
2. Wenn ja, warum wurde bisher von den Mitteln der NaturdenkmalVO kein Gebrauch gemacht?
3. Im Fall Müngersdorf scheinen Gutachten zu verschiedenen Bewertungen zu kommen, inwieweit welche Flächen schützenswerte Geotope sind. Wie ist der entsprechende verwaltungsinterne Prozess zur Klärung der Widersprüche grundsätzlich organisiert?
4. Warum wurde die Diskussion über die Schutzwürdigkeit - anders als im Fall des Nippeser Tälchens - nicht im Ausschuss für Umwelt und Grün thematisiert?
5. Wie stellen sich die Widersprüche in Müngersdorf dar und wie sollen die Widersprüche in diesem konkreten Fall aufgelöst werden?