Auftragsvergaben bei Stadtbeteiligten Gesellschaften
10.06.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Hauptausschuss hat auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, die beim Vergabeamt geführte Auflistung der für städtische Auftragsvergaben gesperrten oder mit einem Sperrvermerk versehenen Firmen in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt den Stadtbeteiligten Gesellschaften vierteljährlich aktualisiert zu übersenden. Ziel ist es sicherzustellen, dass korruptionsbelastete Firmen auch bei den Stadtbeteiligten Gesellschaften keine entsprechenden Aufträge mehr erhalten. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Stadtbeteiligten Gesellschaften die dort in ähnlicher Weise auffällig gewordenen Firmen umgekehrt an die Stadt Köln sowie an die Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium des Landes NW melden. Begründung: Die Stadt Köln ist an einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt, die sich in einem breiten Spektrum kommunaler Handlungsfelder betätigen. Im Rahmen der Korruptionsbekämpfung hat der Rat der Stadt Köln in der Vergangenheit zahlreiche Beschlüsse gefasst und Kompetenzen insbesondere des Rechnungsprüfungsamtes erweitert. Den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird heute mehr denn je vor Augen geführt, dass sich persönliche Vorteilsnahme und Bestechlichkeit nicht lohnt und Konsequenzen nach sich zieht. Gleiches gilt für im Zusammenhang mit Korruption auffällig gewordene Firmen. Diese Firmen werden beim städtischen Vergabeamt in einer Unternehmerdatenbank erfasst und gelten für städtische Auftragsvergaben als gesperrt. Daher erscheint es nur konsequent und in Anbetracht der erheblichen Investitionssummen notwendig, wenn die für städtische Auftragsvergaben gesperrten Firmen den Aufsichtsratsgremien der Stadtbeteiligten Gesellschaften regelmäßig bekannt gegeben werden. Nur so ist es möglich, dass korruptionsbelastete Firmen auch von Auftragsvergaben der Stadtbeteiligten Gesellschaften ausgeschlossen werden. Im Umkehrschluss sollte die Stadt Köln von dem Wissen der Stadtbeteiligten Gesellschaften um ähnlich gelagerte Fälle Kenntnis erlangen.