Aussetzung der Kulturförderabgabe
30.11.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14. Dezember 2010 setzen lassen.
Der Rat möge beschließen:
Die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe der Stadt Köln wird mit sofortiger Wirkung bis zu einer endgültigen juristischen bzw. gerichtlichen Klärung ausgesetzt.
Begründung:
Die Einführung der Kulturförderabgabe hat bei Übernachtungsgästen zu heftigen negativen Reaktionen geführt. Insbesondere die Firmenvertragskunden des Kölner Beherbergungsgewerbes sowie Veranstalter aus dem Tagungs- und Kongressbereich sind nicht bereit, den finanziellen Mehraufwand von 5 % auf den Bruttologisumsatz zu tragen.
Es liegen schriftliche Absagen von Großkunden der Kölner Hotellerie vor. Darin wird dem Tagungs- und Veranstaltungsstandort Köln für die Zukunft eine Absage erteilt und zugleich angekündigt, auf umliegende Städte (Düsseldorf und Leverkusen) auszuweichen.
Danach ist für das Jahr 2011 von einem sechsstelligen Rückgang bei den Übernachtungszahlen auszugehen. Durch Kündigung ganzer Seminar- und Tagungsserien gibt es schon jetzt nach Informationen aus der Kölner Hotelbranche einen Rückgang bei den Vorbuchungen im Tagungs- und Kongressbereich um fast ein Viertel.
Zu berücksichtigen ist dabei insbesondere, dass jeder Gast, der nicht in Köln übernachtet, auch der übrigen Wertschöpfungskette im Einzelhandel- und Dienstleistungsbereich verloren geht. Die gesamte Wertschöpfung aus dem Tourismus in Köln beträgt aktuell noch 5,7 Milliarden Euro. Daraus generiert die Stadt Köln direkte Steuereinnahmen in Höhe von 150 Millionen Euro. Diese Zahlen gilt es zu steigern, die Kulturförderabgabe bewirkt das Gegenteil.
Zudem werden Großprojekte, wie die Akquise neuer Messen und Kongresse in unserer Stadt nicht mit der notwendigen Intensität angeworben. Beispielhaft sei hier die Bemerkung um die Messe „mobile com“ genannt.
Die prognostizierten Einnahmen der „Bettensteuer“ von nur noch 7 Millionen Euro werden die Umsatzverluste der Kölner Wirtschaft und damit Steuermindereinnahmen trotz Erhöhung des Gewerbesteuersatzes nicht kompensieren.
Die FDP-Fraktion fordert daher ein grundsätzliches Umdenken der politisch Regierenden zum Wohle aller in der Stadt Köln. Die Chance ist noch nicht vertan. Die Stadtverwaltung hat bereits die Problematik erkannt und die Vollziehung der Steuer bis zur Entscheidung über das anhängige Musterverfahren ausgesetzt. Damit wird das Problem aber zu Lasten des Kölner Beherbergungsgewerbes verlagert. Denn die Kulturförderabgabe muss weiterhin erhoben und Rückstellungen gebildet werden.
Bei einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung sieht sich die Hotellerie mit Rückforderungen seiner Gäste konfrontiert, die zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand führen. Zudem stehen aktuell die Vertragsverhandlungen für das Folgejahr an. Die Aussetzung der Steuer könnte noch für positive Impulse sorgen.
Um weiteren Image- und finanziellen Schaden von der Stadt Köln und seinen Gewerbetreibenden abzuhalten, bitten wir, dem Antrag zuzustimmen.