Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband
07.03.2003 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 27.03.2003 setzen lassen: Der Rat möge beschließen: Die Stadt Köln tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW e.V. aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu diesem Zwecke die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Begründung: Der jüngste, am 09.01.2003 zustande gekommene Tarifabschluss der Tarifgemeinschaft für den Öffentlichen Dienst, bestehend aus Bund, Ländern und Gemeinden, hat erneut gezeigt, dass insbesondere die Interessen der Kommunen unter der Verhandlungsführung des Bundesinnenministers deutlich zu kurz kommen. Rund 90% der Bediensteten der Öffentlichen Dienste, für die die Neuregelungen gelten, sind bei den Bundesländern und den Kommunen angesiedelt, während der Anteil der Bediensteten des Bundes lediglich etwa 10% beträgt. Die Kosten des Abschlusses treffen aber die Kommunen besonders empfindlich. Für die Stadt Köln entsteht allein im laufenden Jahr eine Mehrbelastung von 15 Millionen Euro. In der gesamten Laufzeit des Vertrages bis zum 31. Januar 2005 belasten die Lohn-, Gehalts- und Besoldungssteigerungen den Etat um 37 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der alarmierenden Finanzsituation der Stadt Köln und dem dadurch in Kürze notwendigen Haushaltssicherungskonzept, verursacht durch den im Rat im Dezember 2002 bzw. Januar 2003 gescheiterten Verkauf der Anteile an GAG und Grubo, ist daher ein rechtzeitiges Umsteuern im Vorfeld künftiger Tarifabschlüsse erforderlich. Es ist angezeigt, dass die Kommunen ihre Interessen künftig selbstständig vertreten und somit aus der Tarifgemeinschaft aussteigen. Die Stadt Köln als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW e.V. (KAV NW) und größter kommunaler Arbeitgeber in NRW sollte mithin ein kraftvolles Zeichen für diesen Ausstieg setzen, dem sich andere Kommunen anschließen können. Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung des KAV NW ist der Austritt dem Verbandsgeschäftsführer mindestens 6 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zu erklären.