Bürgernahe Landwirtschaft und soziale Kontrolle in der Landwirtschaft erhalten

29.04.2014 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Umweltausschusses setzen zu lassen:

Das Konzept zur Entwicklung des Naturschutzgebietes Flittarder Rheinaue (Drs. 0038/2014) wurde nach örtlichen Angaben ohne Konsultation einer zuständigen Landschaftswacht, örtli-cher Naturschützer oder der betroffenen Landwirte erstellt. Ansonsten wäre wahrscheinlich in Drs. 0038/2014 erwähnt worden, dass die unerfreuliche Situation der bodenbrütenden Vögel und Feldhasen hauptursächlich auf die freilaufenden Hunde zurückzuführen sind. Die Nutzung der Rheinaue als Hundefreilaufzone auch durch Gäste aus angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten nimmt aus Sicht der örtlichen Bevölkerung zu - insbesondere seit Ackerflächen in Wiesen umgewandelt wurden und ein Landschaftswächter frustriert aufgegeben hat. Die Reaktionszeit des Ordnungsamtes ist zum Schutz des Naturschutzgebietes unzureichend. 
Es wurde darüber hinaus berichtet, dass im Rahmen der Festlegung von Aufforstungen als Ausgleichsflächen für den Ausbau der Autobahn A3 weder Konsultationen mit den Betroffe-nen noch Überlegungen zur Optimierung der Wirtschaftlichkeit bei den Betroffenen bekannt sind. 

Wir fragen die Verwaltung daher:

1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass geeignete Mittel in den Naturschutzgebieten der Außenbezirke, z. B. der Flittarder Rheinaue, zum Schutz geschützter Fauna vor freilaufenden Haustieren eingesetzt werden, bevor Gelder für eine Aufwertung mit dem Risiko der Verschwendung fließen?

2. Wie kann bei der Abwägung von Eingriffen in landwirtschaftlich genutzte Flächen im Eigentum der Stadt Köln stärker berücksichtigt werden, dass die Kinder in Köln die Möglichkeit erhalten, die wirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln im Stadtgebiet vor der eigenen Haustür zu erleben? Inwieweit können die von der Stadt verpachteten Höfe in das Kölner Netzwerk der Umweltbildung einbezogen werden?

3. Welche Überlegungen gibt es, ein Mindestmaß an sozialer Kontrolle in der Landschaft durch Landwirte, z. B. bei der beschlossenen Entwicklung der der Flittarder Rheinaue (Drs. 0038/2014) zu erhalten? Wie kann z. B. dem Flittarder Bongartzhof das wirtschaftliche Überleben durch ausreichend produktive Pachtflächen erhalten werden? Wie kann die Landschaftswacht als soziale Kontrolle gegenüber Hundehal-tern gestärkt werden?

4. Wenn die Umwandlung städtischer Flächen in Ausgleichsflächen notwendig sein sollte, wie ist sichergestellt, dass mit den Pächtern über die die Auswahl der Flächen vorab Konsens erzielt wird, so dass a) nur ertragsschwache Flächen gewählt werden und b) die Restflächen weiter wirtschaftlich bearbeitet werden können? Dies gilt z. B. für Ausgleichsflächen in Zusammenhang mit dem Ausbau des rechtsrheinischen Autobahnrings und bei der Entwicklung des Grüngürtels im Rahmen des Masterplanes Grün

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