Bau der Messehallen durch Esch-Oppenheim

14.12.2006 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss des Rates vom 14.12.2006 Im Schreiben, mit dem der Regierungspräsident das Ergebnis seiner kommunalrechtlichen Prüfung bezüglich des Baus der Neuen Messehallen durch den Esch-Oppenheim-Esch-Fonds mitgeteilt hat, weist der Regierungspräsident darauf hin, dass der Rat der Stadt Köln sich im Dezember 2003 auf Vorschlag der Verwaltung für eine Projektvariante entschieden hat, die von vielen Menschen kritisch gesehen wird. Es liegt im Interesse und in der Verantwortung des Rates, sich mit diesen Fragestellungen auseinander zu setzen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um drei Fragenkomplexe, die teilweise oder zur Gänze allerdings bereits Gegenstand von Prüf- oder Untersuchungsverfahren sind, sein müssten oder waren. Erstens: Man muss davon ausgehen, dass die Frage, ob der Stadt oder der Koelnmesse GmbH ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, essenzieller Bestandteil des laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Köln ist. Diese wiederum hat deutlich weiter reichende Ermittlungsmöglichkeiten als das Rechnungsprüfungsamt. Zweitens: Der Komplex vergaberechtlicher Fragen ist Gegenstand einer umfassenden Untersuchung durch die EU-Kommission. Drittens: Es bleibt der Bereich der Entscheidung der Stadt Köln zugunsten des Projektmodell durch den Esch-Oppenheim-Fonds. Mit Blick auf diesen dritten Fragenkomplex - der natürlich auch Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sein müsste - beauftragen die Antragsteller (CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDP-Fraktion) das Rechnungsprüfungsamt, folgende Fragen bis zum 31.01.2007 zu prüfen: 1. Die koelnmesse GmbH hat neun Angebote für den Bau der Messehallen in einer Rangfolge bewertet. Das erstplatzierte Angebot wurde auf Einrede der Stadt Köln hin nicht berücksichtigt. Hatte diese Einrede der Stadt zwingende Gründe oder hätte diese Entscheidung - etwa durch die Einbeziehung der Aufsichtsbehörde – anders ausfallen können? Sind bei der Entscheidungsfindung wesentliche Gründe, die für eine Annahme des erstplatzierten Angebotes sprechen, außer Acht gelassen worden? 2. Ist tatsächlich – entsprechend dem Angebot - eine Bruttogeschossfläche von ca. 76.000 Quadratmetern Ausstellungshalle gebaut worden? 3. Besteht Übereinstimmung zwischen den tatsächlich errichteten Nutzflächen und den laut geschlossenem Mietvertrag ausgewiesenen Mietflächen zwischen der Esch Projekt GmbH (Grundstücksgesellschaft Köln Messe GbR) und dem Eigenbetrieb Veranstaltungszentrum Köln? Welche weiteren Nebenabreden existieren über den Mietvertrag hinaus zu den Mietobjekten? Sofern Abweichungen feststellbar sind, welchen finanziellen Umfang haben sie für die Stadt Köln und welche rechtlichen Konsequenzen würden daraus folgen? 4. Welche Unterschiede in den Mietflächen und –konditionen bestehen zwischen dem Hauptmietvertrag und dem Untermietvertrag mit der koelnmesse GmbH? 5. Können die Mietkonditionen im Hauptmietvertrag im Marktvergleich als wirtschaftlich angemessen beurteilt werden? 6. Welche Gründe haben dazu geführt, dass das vergleichende Gutachten (tatsächliches Geschäft gegen Eigenfinanzierung) für die Aufsichtsbehörde derjenigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen wurde, die auch den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb „Veranstaltungszentrum Köln“ prüft. Falls erforderlich, wird das RPA beauftragt, Prüfungen auch bei der koelnmesse GmbH durchzuführen. Begründung: Erfolgt mündlich Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich

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