Beantragung einer Sondersitzung des des Betriebsausschusses der Bühnen der Stadt Köln

04.01.2014 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beantragung einer Sondersitzung des des Betriebsausschusses der Bühnen der Stadt Köln nach § 34 Abs. 5 Go - Vertrag mit der Intendantin der Oper der Stadt Köln, Frau Dr. Birgit Meyer
Sondersitzung 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

hiermit beantragen wir vor der Sitzung des Hauptausschusses am 13.01.2014 um 15:00 Uhr eine Sondersitzung des Betriebssauschusses Bühnen anzuberaumen, um den Inhalt des mit Frau Dr. Meyer für die Zeit vom 01.08.2014 – 31.07.2017 abzuschließenden Verlängerungsvertrages vorzuberaten.

Begründung:

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, den mit Frau Dr. Meyer bestehenden Intendantenvertrag um drei weitere Jahre bis zum 31.07.2017 zu verlängern.


Der Hauptausschuss wird sich in seiner Sitzung am 13.01.2014 mit dem Inhalt der Intendantenvertrages befassen. Die Beschlussvorlage sieht vor, den von der Verwaltung vorgelegten Vertrag zu beschließen.

Die Bühnen der Stadt Köln werden seit 2005 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. Hierzu wurde vom Rat der Stadt Köln am 10.10.2005 die Satzung der Bühnen der Stadt Köln beschlossen.

In der Präambel des Vertrages der Stadt Köln mit der Intendantin ist als Rechtsgrundlage für den Vertrag vereinbart worden:

„Die Bühnen der Stadt Köln werden zurzeit als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Betriebssatzung für die Bühnen der Stadt Köln geführt.“

Die Betriebssatzung der Stadt Köln für die Bühnen der Stadt Köln vom 10.10.2005 in der Fassung vom 14.11.2009 regelt in § 4 a die Zuständigkeit des Rates bei der Bestellung und Abberufung der Betriebsleiter.

In § 5 der Betriebssatzung werden die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses der Bühnen der Stadt Köln geregelt.

§ 5 Abs. 2 Satz 1 bestimmt:
„Der Betriebsausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden sind.“


Daraus folgt eindeutig, dass die Entscheidungen des Rates und auch des Hauptausschusses von dem zuständigen Fachausschuss, dem Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln, vorzuberaten sind, da hier die notwendige Fachkompetenz vorhanden ist. 

Der Inhalt des Verlängerungsvertrages mit der Opernintendantin ist daher von dem Betriebssauschuss der Bühnen der Stadt Köln vor der Sitzung des Hauptausschusses vorzuberaten. 

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