Beibehaltung des Stadtteilbezugs bei Sonderöffnungszeiten

31.08.2010 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Resolution auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates setzen lassen. 

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Köln fordert das Land NRW auf, den Stadteilbezug bei den Sonderöffnungszeiten im Ladenöffnungsgesetz beizubehalten, da nur so Sonderöffnungen für Straßenfeste an Sonntagen begrenzt auf einzelne Stadtteile möglich sind.

Begründung: 

Noch Ende 2009 hat der Landtagsausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie die Kölner Handhabung, die Sonderöffnungszeiten in der Konsensrunde mit allen beteiligten Institutionen zu beraten, begrüßt. Die Konsensrunde hat sehr erfolgreich zur Stärkung des Einzelhandels in den Stadtteilen und deren Stadtteil- und Straßenfeste die verkaufsoffenen Sonntage auf die Stadtteile verteilt und für die Innenstadt unabhängig davon verkaufsoffene Sonntage vergeben. Diese Praxis ist vergleichbar mit den Landkreisen, in denen die Freigabe auch für die einzelnen Gemeinden erfolgt.

Eine stadtweite Vergabe der verkaufsoffenen Sonntage, wie sie der neue Arbeitsminister Guntram Schneider öffentlich ins Gespräch gebracht hat, würde nur der Innenstadt zu Gute kommen, da die Stadtteile bei der Sonderöffnung mit der City nicht konkurrenzfähig sind. Auch würden die Stadtteil- und Straßenfeste an Attraktivität und Gästen verlieren. Der gefundene und im Alltag bewährte Stadteilbezug bei Sonderöffnungszeiten im Ladenöffnungsgesetz ist darum unbedingt beizubehalten.

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