Berufung eines Privatisierungsbeauftragten

26.09.2002 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Optimierung der Beteiligungsverwaltung und Berufung eines Privatisierungsbeauftragten Der Rat hat auf Antrag der FDP-Fraktion folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Optimierung der Beteiligungsverwaltung und zum Aufbau eines Beteiligungsmanagements und eines Beteiligungscontrollings der Stadt Köln unter Führung der neu zu schaffenden Stelle des Privatisierungsbeauftragten zu entwickeln. Hierbei sind die bisherigen Aufgaben der Beteiligungsverwaltung dem neuen Anforderungsprofil eines modernen Beteiligungsmanagements anzupassen. Das Konzept, das sowohl die fachlichen wie auch die organisatorischen Aspekte berücksichtigen muss, soll unter Beteiligung eines erfahrenen privaten Beratungsunternehmens erstellt und dem Rat möglichst kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Begründung: Die bisher seitens der Kämmereiverwaltung durchgeführte Beteiligungsverwaltung ist vor dem Hintergrund der sich immer schneller verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht länger ausreichend. Die voranschreitende Europäisierung und Globalisierung der Märkte erhöht den Druck auf die städtischen Beteiligungen und zwingt u. a. zur Prüfung privatwirtschaftlicher Alternativen der Leistungserstellung. Um langfristig im Wettbewerb bestehen zu können und darüber hinaus den Wert der Beteiligungen zu erhalten und auszubauen, bedarf es der Einrichtung eines modernen Beteiligungsmanagements, welches auf die Anforderungen des Wettbewerbs mittels eines strategischen und eines operativen Beteiligungscontrollings angemessen reagieren kann. Der Aufbau eines effektiven Beteiligungsmanagements und die Einführung eines strategischen wie operativen Beteiligungscontrollings ist für viele Städte längst integraler Bestandteil ihrer Modernisierungspolitik. Es geht vor allem darum, die Unternehmen so zu steuern und zu kontrollieren, dass die einwandfreie Erfüllung kommunaler Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt. Andererseits müssen sich die städtischen Beteiligungsunternehmen stets an der Notwendigkeit ihrer Aufgabenerledigung gerade in öffentlicher Hand messen lassen. In diesem Zusammenhang notwendige Privatisierungen von heute noch in städtischer Hand gehaltener Beteiligungen gilt es im Rahmen eines ausgebauten und funktionsfähigen Beteiligungsmanagements für die politischen Entscheidungsträger fachkundig und seriös vorzubereiten. Wesentlicher Bestandteil des Beteiligungsmanagements ist ein funktionierendes Beteiligungscontrolling. Hierbei steht an erster Stelle die Zielformulierung und -planung: Welche Wirkung will die Stadt Köln mit der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft erzielen und welche Ressourcen will sie dafür einsetzen? Auch ist das gesamte Beteiligungsportfolio laufend im Hinblick auf die öffentliche Zwecksetzung zu prüfen und ggf. zu restrukturieren. An zweiter und dritter Stelle des Beteiligungscontrollings stehen in Folge Zielsteuerung und Zielkontrolle der einzelnen Beteiligungsgesellschaften. Auf diese Art und Weise ist die enge Anbindung der jeweiligen Gesellschaft an die Stadt Köln gewährleistet. Der Fach- und Ressourcenverantwortung wird somit Rechnung getragen. Hier geht es zu der entsprechenden Meldung.

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